Welche Unterlagen müssen bis zu welchem Stichtag eingereicht werden?
Elke Büttner: Es gibt keine Fristen, d. h. ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Es werden lediglich das Online-Antragsformular, ein Angebot des Dienstleisters und eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug benötigt. Das ist alles.
Wo und bei wem kann man den Innovationsgutschein beantragen?
Elke Büttner: Das ist eigentlich ganz einfach. Das geht über unsere Website, also innovationsgutschein-bayern.de. Dort kann der Antrag direkt online gestellt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten sich anzumelden. Entweder über ein Elster Unternehmenskonto, dann ist eine komplett digitale Antragstellung möglich. Da muss überhaupt kein Papier mehr eingereicht werden. Alternativ ist auch eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort möglich.
Nach der Anmeldung im Antragssystem ist zunächst das Ausfüllen des Antragsformulars erforderlich. Dort erfolgt die Navigation über einfache Fragen und die erforderlichen Angaben. Anschließend kann der Antrag freigegeben werden. Vorher muss noch das Leistungsangebot und der Auszug aus dem Handelsregister hochgeladen werden und dann ist das eigentlich schon durch. Falls der Antrag nicht über Elster gestellt wird, muss noch ein Dokument unterschrieben werden, das per E-Mail zugeschickt und als endgültiges Antragsformular eingereicht wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags im Durchschnitt?
Elke Büttner: Wenn der Antrag vollständig vorliegt, beträgt die Bearbeitungszeit etwa vier Wochen.
Kann ich auch mehrere Anträge für den Innovationsgutschein stellen?
Elke Büttner: Ja, es können bis zu drei Anträge parallel oder drei Anträge nacheinander innerhalb von zwei Jahren gestellt werden. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligung an. Wenn jetzt zum Beispiel ein Antrag oder eine Bewilligung schon zwei Jahre her ist, dann kann auch ab da der nächste Antrag gestellt werden.
Die Varianten können außerdem gemischt werden. Also beantragt werden können zum Beispiel zwei Innovationsgutscheine Standard und dann einen Innovationsgutschein Spezial oder theoretisch auch drei Innovationsgutscheine Spezial usw.
Wo wurde der Innovationsgutschein bereits erfolgreich eingesetzt?
Elke Büttner: Da gibt es viele Beispiele. Beispielsweise hat jemand ein Fahrradschloss entwickelt, das in die Sattelstütze integriert ist. Wer diese großen Schlösser kennt, der weiß, dass die oft im Weg und auch ziemlich schwer sind. Und in dem Antrag wurde ein Fallschloss beantragt bzw. entwickelt, das in die Sattelstütze integriert wird, so dass es während der Fahrt komplett verschwindet.
Ein anderes Beispiel, das auch sehr erfolgreich war, ist die Entwicklung einer kakaofreien Schokolade. Das war ein Geschwisterpaar, das dafür einen Innovationsgutschein Spezial beantragte. Das Projekt war so erfolgreich, dass sie jetzt innerhalb von zwei Jahren schon 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und diese kakaofreie Schokolade auch schon erfolgreich auf dem Markt ist und zum Beispiel in bekannten Müslisorten eingesetzt wird.
Wie viel Zeit muss man in die Beantragung des Innovationsgutscheins investieren?
Elke Büttner: Naja, ein bisschen Vorbereitungszeit wird schon benötigt, da beim Innovationsgutschein erst das Leistungsangebot eingeholt werden muss. Das muss aber sowieso gemacht werden, wenn ein Auftrag vergeben werden soll. Wie bereits erwähnt, wird der Antragsteller durch den Antrag sehr gut durchgeführt. Wir haben da auch Kommentare drin. Also es ist ziemlich genau erklärt, was da angegeben werden muss. Ich würde sagen, innerhalb von ein paar Stunden oder maximal einem halben Tag kann dieser Antrag gestellt werden.
Das Interview führte Barbara Groll, Marketing bei der Bayern Innovativ GmbH.
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