Bundestag erlaubt CO2-Speicherung unter dem Meer

Bundestag schafft rechtlichen Rahmen für CCS und CO₂-Export zur Offshore-Speicherung – Opposition kritisiert Kurswechsel

03.02.2026

Quelle: E & M powernews

Der Bundestag hat am 30. Januar Gesetze verabschiedet, die die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund und den Export zur Offshore-Speicherung ermöglichen.

Der Bundestag hat am 30. Januar die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund geschaffen. Mit den Beschlüssen darf CO2, das unter anderem in der Zement-, Kalk- oder Aluminiumindustrie entsteht, aufgefangen und dauerhaft unter dem Meeresboden gelagert werden. Ausgenommen bleiben bestimmte Schutzgebiete. Ziel ist es, sogenannte unvermeidbare Restemissionen zu mindern, die sich industriell nicht vollständig vermeiden lassen.

Grundlage der Entscheidung sind zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Zum einen änderte das Parlament das Hohe-See-Einbringungsgesetz, zum anderen schuf es die rechtlichen Grundlagen für den Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten nach dem London-Protokoll zum Meeresschutz. Laut Bundesregierung soll damit die Anwendung der Carbon-Capture-and-Storage-Technologie, kurz CCS, rechtssicher ermöglicht werden.

Gegenstimmen der Opposition

Bereits am 28. Januar hatte der Umweltausschuss des Bundestags den Weg für die Beschlüsse geebnet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprach sich der Ausschuss für die Annahme beider Gesetzentwürfe aus. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten die Änderungen zum Hohe-See-Einbringungsgesetz ab. Beim Gesetzentwurf zum Export von CO2 stimmten AfD und Die Linke dagegen, die Grünen enthielten sich.

Die Koalitionsfraktionen betonten im parlamentarischen Verfahren die Bedeutung von CCS für die Erreichung der Klimaziele. Ein Vertreter der Unionsfraktion erklärte, ohne diese Technologie lasse sich das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichen. Mit dem bereits im November in Kraft getretenen Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und den nun beschlossenen Neuregelungen vollziehe die Bundesregierung einen grundlegenden Kurswechsel. Die Gesetze seien sowohl für die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz relevant.

Auch die SPD-Fraktion verwies auf klare Leitplanken. Jede Form der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund sei an strenge Schutzziele für die Meeresumwelt gebunden. Die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser erklärte laut Bundestagsprotokoll, CCS sei kein Ersatz für konsequenten Klimaschutz an Land, sondern lediglich eine ergänzende Option für unvermeidbare Restemissionen. Nach jüngsten Änderungen schließt der Rechtsrahmen allerdings auch eine Nutzung der Technologie für Gaskraftwerke nicht grundsätzlich aus.

Die Opposition äußerte deutliche Kritik. Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabian Fahl, warf der Bundesregierung vor, die Meere zur „Müllkippe der Fossil-Lobby“ zu machen. Die Linke verwies zudem auf hohe staatliche Subventionen, die für den Aufbau einer CCS-Infrastruktur notwendig seien, und sah die Gefahr einer Verlängerung fossiler Geschäftsmodelle. Ein Antrag der Fraktion, der sich gegen den Ausbau einer solchen Infrastruktur aussprach, fand im Umweltausschuss keine Mehrheit.

Auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Gesetzentwürfe. Eine Abgeordnete bemängelte, dass weder das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz noch die neuen Regelungen klar definierten, welche Emissionen als unvermeidbare Restemissionen gelten. Gleichzeitig setze die Bundesregierung mit dem geplanten Ausbau von Gaskraftwerken aus Sicht der Grünen widersprüchliche Anreize. Die AfD stellte die wissenschaftliche Grundlage der CCS-Technologie grundsätzlich infrage.

Autorin: Susanne Harmsen

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