Bundestag beschließt Energierechtsnovelle - BDEW sieht mehr Planungssicherheit, aber weiteren Reformbedarf
Neue Regeln zu Kundenanlagen, Energy Sharing und Netzanschlüssen sollen Klarheit schaffen - Energiewirtschaft fordert jedoch weitere Vereinfachungen
20.11.2025
Quelle: bdew
Der Deutsche Bundestag hat die Novelle des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes sowie zur Anpassung energierechtlicher Vorschriften verabschiedet.
Die Überarbeitung bringt aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wichtige Verbesserungen, insbesondere mehr Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig mahnt der Verband an, dass der Bürokratieabbau noch lange nicht abgeschlossen sei.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae lobte vor allem die weitgehend unbürokratische Umsetzung europäischer Vorgaben. „Dieser erste Schritt ist richtig, reicht aber nicht aus. Auf europäischer wie nationaler Ebene brauchen wir weiterhin weniger Detailregulierung und mehr Normenkürzung“, so Andreae.
Übergangsregelung für Kundenanlagen
Positiv bewertet der BDEW die neue Übergangsregelung für bestehende Kundenanlagen: Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits angeschlossen sind, gelten bis Januar 2029 nicht als Energieversorgungsnetze. Die Regelung soll Zeit schaffen, um eine langfristige Lösung, auch auf EU-Ebene, zu erarbeiten.
Energy Sharing: Chancen, aber zu viel Detailregulierung
Kritisch sieht der BDEW jedoch die umfangreichen Vorgaben für Energy Sharing und die geplante Netzplattform. Der Verband warnt, dass ein zu hoher regulatorischer Aufwand die gemeinschaftliche Stromnutzung verteuern könnte. Notwendig seien eine Beschränkung auf ein Netzgebiet sowie eine zentral finanzierte Beratungsstelle nach österreichischem Vorbild.
Begrüßt wird hingegen die künftige flexible viertelstündliche Aufteilung von Strommengen in direktvermarkteten Anlagen, ein wichtiger Baustein für Energy Sharing. Zudem stellt das Gesetz klar, dass gemeinschaftlich genutzter Strom als „sonstige Direktvermarktung“ nach dem EEG einzuordnen ist.
Netzanschluss für Großbatterien bleibt ungelöst
Beim Netzanschluss großer Batteriespeicher über 100 MW folgt der Bundestag nicht der Empfehlung des Bundesrats, diese Anlagen aus der KraftNAV herauszunehmen. Der BDEW warnt vor Engpässen: Ohne Anpassung drohe ab 2026 ein Mangel an Anschlusskapazitäten, was neue Industrieanschlüsse bis weit in die 2030er Jahre verzögern könnte.
KWK-Gesetz weiterhin nur bis 2026 – BDEW fordert Verlängerung
Im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) übernimmt der Bundestag die Vorgaben des Regierungsentwurfs: Eine Entfristung oder grundlegende Erweiterung des KWK-Gesetzes ist nicht vorgesehen. Der BDEW kritisiert dies deutlich: Eine Verlängerung sei notwendig, um laufende Projekte abzusichern und Investitionen in die Fernwärme, zentrale Säule der Wärmewende, nicht auszubremsen.
Das könnte Sie auch interessieren
Bayern Innovativ Newsservice
Sie möchten regelmäßige Updates zu den Branchen, Technologie- und Themenfeldern von Bayern Innovativ erhalten? Bei unserem Newsservice sind Sie genau richtig!