Ausschuss billigt Gebäudemodernisierungsgesetz
Öl- und Gasheizungen bleiben unter neuen Vorgaben möglich, während Förderregeln und Klimaschutzanforderungen angepasst werden
10.07.2026
Quelle: E & M powernews
Der Energieausschuss des Bundestages hat in Berlin das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es richtet das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu aus.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat am 8. Juli dem Gebäudemodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD votierten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten die Vorlage ab. Zuvor war ein Vertagungsantrag der Linksfraktion gescheitert.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) der vorherigen Bundesregierung grundlegend ändern. Nach den Plänen soll der Weiterbetrieb und auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Ab dem Jahr 2045 dürfen jedoch ausschließlich klimaneutrale Brennstoffe eingesetzt werden. Die Bundesregierung kündigte an, bis Ende 2026 ein weiteres Gesetz vorzulegen, das die dafür vorgesehene Grüngasquote regeln soll.
Bereits ab 2029 sollen neu installierte Öl- und Gasheizungen schrittweise steigende Anteile an Biogas oder Bioöl nutzen. Parallel sollen Brennstoffhändler fossilen Energieträgern zunehmende Mengen biogener Brennstoffe beimischen. Laut Gesetzentwurf zählt dazu auch Wasserstoff.
Härtefallregelung für Vermieter ergänzt
Im parlamentarischen Verfahren ergänzten die Koalitionsfraktionen den Entwurf um eine Härtefallregelung für bestimmte Vermieter. Eigentümer mit bis zu sechs Wohnungen in nicht angespannten Wohnungsmärkten sollen sich zwar weiterhin an den CO2-Kosten beteiligen, aber von den zusätzlichen Kosten für Biobrennstoffe und Netzentgelte ausgenommen werden.
Für andere Vermieter gilt dagegen künftig eine Beteiligung an den laufenden Heizkosten, wenn sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden. Mieter sollen ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und der CO2-Kosten tragen. Ab 2029 übernehmen Vermieter zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe.
CDU/CSU und SPD bezeichneten das Gesetz als praxistauglich und technologieoffen. Die Koalition sieht darin einen verbindlichen Pfad hin zu klimaneutralen Brennstoffen bis 2045. Die konkrete Ausgestaltung der Grüngasquote soll in einem weiteren Gesetz erfolgen und 2028 in Kraft treten.
Kritik der Opposition
Die Oppositionsfraktionen äußerten dagegen deutliche Kritik. Nach Angaben der AfD seien Herkunft und Verfügbarkeit der benötigten Mengen an Biogas und Bioöl ungeklärt. Die Fraktion forderte eine Machbarkeitsstudie. Bündnis 90/Die Grünen sprach sich dafür aus, am bisherigen Gebäudeenergiegesetz festzuhalten. Die Linksfraktion kritisierte unter anderem fehlende Berechnungen zur Klimawirkung und zur Finanzierung der vorgesehenen Instrumente. Zudem hat sie nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
Parallel befassten sich die Ausschüsse mit Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Bundesregierung will die Förderung für klimafreundliche Heizungen neu ausrichten. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll sie künftig stärker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zugeschnitten werden.
Laut dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Armand Zorn sind Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich. Außerdem soll ein zeitlich gestaffelter Bonus Anreize für einen frühzeitigen Heizungstausch schaffen. Ab 2027 soll die vollständige Förderung für Wärmepumpen an Geräte aus der Europäischen Union gekoppelt werden.
Steigende Heizungkosten erwartet
Verbände bewerteten die Beschlüsse unterschiedlich. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) sieht nach eigenen Angaben zwar mehr Planungssicherheit, erwartet aber zunächst zusätzlichen Aufwand für Eigentümer und Unternehmen.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßte insbesondere die geplante Grüngas- und Grünheizölquote sowie Änderungen bei den Nachhaltigkeitsvorgaben für Biomasseanlagen. Das Unternehmen Einskommfünfgrad bewertet die Einigung zur Wärmepumpenförderung als Beitrag zur Planungssicherheit, verweist jedoch auf sinkende Förderhöhen und höhere Kosten für Verbraucher in den kommenden Jahren.
Die Bundestagsfraktion der Linken war in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am 9. Juli eine Organklage der Fraktion als unzulässig. Deshalb soll das Gesetz am 10. Juli noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
Autorin: Susanne Harmsen
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