EU Digital Networks Act (DNA): Vorschlag vorgestellt

21.01.2026

Der Digital Networks Act (DNA) wurde heute von der Europäischen Kommission als Gesetzgebungsvorschlag angenommen. Er führt einen neuen Rahmen für die Regulierung elektronischer Kommunikation und digitaler Netze in der Europäischen Union ein.

Was ist der Digital Networks Act?

Der Digital Networks Act (DNA) ist ein vorgeschlagener EU-Rechtsakt, der darauf abzielt, die Regeln für elektronische Kommunikation und digitale Netzinfrastruktur in der Europäischen Union zu modernisieren und zu harmonisieren.
Er betrifft unter anderem Dienste wie mobile Kommunikation, Breitbandinternet sowie weitere elektronische Kommunikationsnetze.

Warum hat die Europäische Kommission den Digital Networks Act eingeführt?

Der Digital Networks Act soll den European Electronic Communications Code (EECC) aus dem Jahr 2018 ersetzen oder grundlegend überarbeiten und den regulatorischen Rahmen der EU für Telekommunikation vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen und der zunehmenden Bedeutung digitaler Netze aktualisieren.

Was deckt der Digital Networks Act ab?

Der Act umfasst:

  • Telekommunikationsnetze und elektronische Kommunikationsinfrastruktur, einschließlich Mobilfunk- und Breitbandnetzen, in der gesamten Europäischen Union
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Den regulatorischen Rahmen, der diese Netze und Dienste regelt

Welchen rechtlichen Status hat der Digital Networks Act derzeit?

Der Digital Networks Act wurde heute von der Europäischen Kommission vorgestellt, womit der Vorschlag formell auf EU-Ebene eingebracht wurde.
Er ist noch kein verbindliches EU-Recht.
Bevor der Rechtsakt in Kraft treten kann, sind weitere Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren erforderlich.

Worin unterscheidet sich der Digital Networks Act von anderer EU-Digitalgesetzgebung?

Der Digital Networks Act konzentriert sich speziell auf Telekommunikationsnetze und elektronische Kommunikationsinfrastruktur.
Damit unterscheidet er sich von anderen EU-Digitalgesetzen, darunter:

  • dem Digital Services Act (DSA), der Online-Plattformen und digitale Dienste reguliert, sowie
  • dem Digital Markets Act (DMA), der das Marktverhalten großer digitaler Plattformen adressiert.

Der Digital Networks Act reguliert keine Online-Inhalte, kein Plattformverhalten und keine digitalen Märkte. Sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf Netze, Konnektivität und den regulatorischen Rahmen für elektronische Kommunikation.

Was bedeutet der Digital Networks Act für Unternehmen in Bayern?

Da es sich beim Digital Networks Act um einen EU-weiten Gesetzgebungsvorschlag handelt, würde er im Falle seiner Annahme einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, einschließlich Deutschland und Bayern.
Der Rechtsakt enthält keine spezifischen Regelungen für Bayern oder einzelne Regionen.
Mögliche Auswirkungen für Unternehmen in Bayern ergeben sich aus der Anwendung derselben EU-weiten Regeln, die in der gesamten Europäischen Union gelten würden.

Was ist noch offen?

  • Der endgültige Rechtstext, der nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet wird
  • Der Zeitplan für Verabschiedung und Inkrafttreten
  • Die konkreten Umsetzungsdetails, sobald der Rechtsakt verbindlich wird
  • Die praktischen Auswirkungen auf einzelne Unternehmen, einschließlich Telekommunikationsanbieter, Dienstleister oder Nutzer
  • Ob im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Maßnahmen oder Änderungen eingeführt werden

Der vollständige Text sowie die Details des Vorschlags sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar: 

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