Warnung vor Stromnetzausbau a la „Nähmaschine“

23.06.2026

Quelle: E & M powernews

Sachverständige haben im Bundestag unterschiedliche Positionen zur Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vertreten. Im Mittelpunkt standen Kosten durch Freileitungen oder Erdkabel.

Die geplante Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) stieß in der Bundestagsanhörung des Energieausschusses auf Zustimmung. Die geladenen Sachverständigen nannten am 22. Juni die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Stromübertragungsnetze notwendig, um den steigenden Strombedarf und den Ausbau von Ökostrom abzusichern.

Uneinigkeit herrschte jedoch bei der Finanzierung des Netzausbaus und bei der Frage, ob neue Gleichstromleitungen vorrangig als Freileitungen oder als Erdkabel gebaut werden sollten.

Wirtschaftswissenschaftler Patrick Kaczmarczyk von der Uni Mannheim begrüßte die Aufnahme weiterer Netzausbauvorhaben in das Gesetz. Die Bundesregierung erkenne damit die zentrale Rolle der Übertragungsnetze für eine klimaneutrale Stromversorgung an. Zugleich kritisierte Kaczmarczyk, dass die Frage der Finanzierung im Gesetzentwurf weitgehend ausgeblendet werde.

Nach seinen Berechnungen werden für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze bis 2045 Investitionen von rund 651 Milliarden Euro benötigt. Davon entfielen 328 Milliarden Euro auf die Übertragungsnetze und 323 Milliarden Euro auf die Verteilnetze. Nach seinen Angaben würde eine Finanzierung des Netzausbaus über privates Eigenkapital die Stromkunden bis 2037 mit zusätzlichen Kosten von rund 110 Milliarden Euro belasten.

Daher sprach sich Kaczmarczyk für eine stärkere öffentliche Beteiligung an den Übertragungsnetzen aus. Als mögliche Maßnahmen nannte er eine Ausweitung staatlicher Beteiligungen an Netzbetreibern sowie eine stärkere Orientierung der Eigenkapitalverzinsung am tatsächlichen Risiko der Netzinfrastruktur.

Erdkabel zu teuer

Andreas Feicht vom Kölner Versorger Rheinenergie bekräftigte, dass Erdkabel erheblich teurer als Freileitungen sind. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel eine kürzere Haltbarkeitsdauer hätten. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen, daher riet er von den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen ab.

Diese Meinung unterstützten auch Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber. Werner Götz, CEO der Transnet BW, warnte, weitere Verzögerungen würden Planung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte erschweren. Besonders kritisch bewertete Götz die Ausnahmen vom geplanten Freileitungsvorrang.

Nach seiner Einschätzung führen abschnittsweise Wechsel zwischen Freileitungen und Erdkabeln zu zusätzlichen Planungsaufwänden, höheren Kosten und längeren Genehmigungsverfahren. Allein bei den geplanten Gleichstromprojekten DC42 und DC42plus könnten laut Transnet BW rund 10 Milliarden Euro eingespart werden.

Keine Stückelung von Leitungen

Auch der Übertragungsnetzbetreiber Amprion sprach sich gegen eine Teil-Erdverkabelung aus. In seiner Stellungnahme warnte der Leiter für Wirtschaftsrecht, Guido Hermeier, vor sogenannten „Nähmaschinen-Lösungen“, bei denen sich Freileitungs- und Erdkabelabschnitte innerhalb eines Projekts abwechseln. Dies führe zu zusätzlichem Planungs- und Genehmigungsaufwand sowie zu mehr Rechtsunsicherheit.

Amprion plädierte zugleich für mehr Technologieoffenheit. Der Gesetzgeber solle für jedes Vorhaben frühzeitig festlegen, ob Freileitung oder Erdkabel zum Einsatz kommen. Dabei könnten regionale Besonderheiten, Kosten, Akzeptanzaspekte und technische Entwicklungen berücksichtigt werden.

Planungen nicht nachträglich ändern

Einen anderen Schwerpunkt setzte Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbands Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE). Sie begrüßte den vorgesehenen Netzausbau grundsätzlich, mahnte jedoch eine stärkere strategische Verzahnung mit dem Ausbau des Wasserstoffnetzes und einer regionalen Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch an.

Nach ihrer Auffassung sollten begonnene Planungen nicht nachträglich von Erdverkabelung auf Freileitungen umgestellt werden. Statt eines generellen Erdkabelvorrangs sprach sich der Verband für transparente Kriterien aus, die eine Erdverkabelung in bestimmten Fällen weiterhin ermöglichen.

Der Entwurf zur Änderung des BBPIG zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbau-Projekte sollen geändert und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden.

Autorin: Susanne Harmsen