Strompreiskompensation für mehr Branchen

Die EU-Kommission genehmigt die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation. Ab dem Abrechnungsjahr 2025 profitieren deutlich mehr energieintensive Branchen von höheren Entlastungen

09.07.2026

Quelle: E & M powernews

Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Rückwirkend für 2025 können nun mehr Branchen Entlastungen bei den Stromkosten erhalten.

Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation auf 31 Branchen genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 rund 20 weitere energie- und handelsintensive Branchen von der Beihilfe profitieren. Nach Angaben der Bundesregierung steigt zudem die Förderintensität für Unternehmen, die bereits anspruchsberechtigt sind.

Die Strompreiskompensation gleicht einen Teil der indirekten Kosten aus, die Unternehmen durch den europäischen Emissionshandel über den Strompreis entstehen. Sie richtet sich an energieintensive Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deren Produktion dadurch besonders belastet wird.

Ministerien betonen Wirtschaftsunterstützung

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE), erweitert sich der Kreis der beihilfeberechtigten Sektoren von bislang elf auf künftig 31 Branchen. Zu den neu aufgenommenen Bereichen zählen unter anderem Unternehmen der organischen Chemie sowie der Glasindustrie. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Dies trägt dazu bei, industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern sowie Wachstum und Innovation zu ermöglichen“.

Für bereits beihilfeberechtigte Branchen wie die Stahlindustrie werde die Beihilfeintensität auf 80 Prozent angehoben. Außerdem würden künftig auch Chemieparks berücksichtigt, für die es nach Angaben der Ministerin über Jahrzehnte keine abschließende Regelung gegeben habe.

Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht in der Entscheidung einen Beitrag zur Verbindung von Klimaschutz und industrieller Wettbewerbsfähigkeit. Laut Schneider profitieren insbesondere Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig in die Transformation investieren. „Die ausgeweitete Strompreiskompensation schafft Planungssicherheit und unterstützt den Weg zur Klimaneutralität“, erläuterte Schneider.

Verlängerung der Kompensation nach 2026 vorgesehen

Mit der Genehmigung nutzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben die erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union. Deutschland hatte sich auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der Spielräume eingesetzt. Die novellierte Richtlinie soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten.

Die Bundesregierung kündigte zudem an, die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterzuentwickeln. Diese geplanten Änderungen sollen erneut der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, die nun beschlossenen Verbesserungen dauerhaft zu verankern, bürokratische Anforderungen zu verringern und die Entlastungswirkung für die Unternehmen zu erhöhen.

Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits einreichen.

Weitere Informationen zum Industriestrom-Antragsverfahren stehen im Internet bereit.

Autorin: Susanne Harmsen