Neues Innovationsgesetz für Europa
Das Enterprise Europe Network informiert:
9. September 2026
Die Europäische Kommission hat ein neues Europäisches Innovationsgesetz vorgeschlagen. Ziel ist es, innovative Ideen in Europa schneller zu entwickeln, zu finanzieren und zu erfolgreichen Unternehmen auszubauen. Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups sowie des sogenannten Wettbewerbsfähigkeitskompasses. Sie soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, technologische Souveränität sichern und europäischen Unternehmen helfen, international erfolgreicher zu konkurrieren.
Bessere Finanzierung für innovative Unternehmen
Viele europäische Start-ups und Scale-ups verfügen über Patente und anderes geistiges Eigentum, haben jedoch Schwierigkeiten, den Wert dieser Vermögenswerte zu bestimmen. Das erschwert den Zugang zu Investitionen.
Der geplante Rechtsrahmen sieht deshalb vor:
- ein gemeinsames EU-System zur Bewertung geistigen Eigentums zu schaffen,
- einen digitalen Marktplatz für den Handel mit geistigem Eigentum einzurichten,
- Unternehmen durch Fachwissen und Beratung bei der Vermarktung ihrer Ideen zu unterstützen.
Nach Einschätzung der Kommission könnten dadurch jährlich rund 35 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart werden. Zusätzlich sollen bis zu 10,2 Milliarden Euro pro Jahr an weiteren Finanzierungen über mit geistigem Eigentum besichertes Beteiligungs- und Fremdkapital mobilisiert werden.
Einfachere öffentliche Forschungsaufträge
Ein weiterer Schwerpunkt ist ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung. Es soll mehr Rechtssicherheit schaffen und dazu beitragen, neue Technologien schneller auf den Markt zu bringen. Das betrifft unter anderem Lösungen für gemeinsame gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen: Gesundheit, Bildung, umweltfreundliche Mobilität. Auch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsaufträge öffentlicher Auftraggeber aus mehreren Mitgliedstaaten sollen erleichtert werden. Die Kommission erwartet dadurch Einsparungen von rund einer Milliarde Euro jährlich bei öffentlichen Käufern. Unternehmen könnten zugleich zusätzliche Gewinne von bis zu 25,92 Milliarden Euro pro Jahr erzielen.
Einheitlicher Rahmen für regulatorische Testfelder
Parallel zum Innovationsgesetz schlägt die Kommission einen gemeinsamen europäischen Rahmen für sogenannte regulatorische Sandboxes vor. In diesen geschützten Testumgebungen können Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich befristet und unter Aufsicht testen.
Solche Testfelder gibt es bereits in einzelnen Bereichen und Mitgliedstaaten. Ein europaweit einheitlicher Ansatz fehlt jedoch bislang. Die geplante Empfehlung soll deshalb gemeinsame Standards schaffen und Fragmentierung sowie Rechtsunsicherheit verringern.
„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir die Fragmentierung direkt an: ein Rahmen für die Bewertung geistigen Eigentums, ein digitaler Marktplatz und ein einfacherer Weg für die öffentliche Beschaffung bahnbrechender Forschung und Entwicklung“, erklärte Ekaterina Zaharieva, EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation.
Bis 2028 soll ein echter Binnenmarkt entstehen, in dem innovative Ideen schneller wachsen, Finanzierungen leichter verfügbar sind und Europas strategische Eigenständigkeit gestärkt wird.
Quelle: Europäische Kommission