Neue Sicherheitsregeln für kritische Infrastruktur

Neue Verordnungen sollen die Widerstandsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen stärken, während die Bundesnetzagentur ihre Vorsorgemaßnahmen für mögliche Energiemangellagen weiter ausbaut.

02.11.2026

Quelle: E & M powernews
 
Die Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser vor Sabotage schützen. Das Kabinett hat dazu zwei Verordnungen beschlossen, die zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen vorsehen.
 
Die Bundesregierung verschärft den Schutz kritischer Infrastrukturen vor Sabotage. Das Bundeskabinett hat dazu zwei Verordnungen beschlossen. Sie sollen die Sicherheitsüberprüfungen auf weitere Wirtschaftszweige und Einrichtungen ausweiten. Zudem sollen künftig auch technische Beschäftigte, die an der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen arbeiten, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

Hintergrund ist die verschärfte Sicherheitslage in Deutschland. Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Bedrohung durch hybride Angriffe zugenommen. Damit steige auch das Risiko von Sabotage durch sogenannte Innentäter, also Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Zugang zu besonders schützenswerten Einrichtungen und Systemen haben, heißt es seitens der Bundesregierung. Man messe dem Schutz kritischer Infrastruktur deshalb eine sehr hohe Bedeutung bei.

Mit der Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungs-Feststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes nimmt die Bundesregierung weitere Wirtschaftszweige und Anwendungsfälle lebenswichtiger Einrichtungen in die bestehenden Regelungen auf. Damit soll der Schutz vor potenziellen Sabotagehandlungen aus dem Inneren von Organisationen verbessert und die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur gestärkt werden. Eine weitere Änderung betrifft die Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen. Die Erste Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung sieht vor, dass künftig auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten sicherheitsüberprüft wird, das mit dieser Infrastruktur befasst ist.

Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler

Auch die Stromversorgung steht im Fokus staatlicher Vorsorgemaßnahmen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, liegt die abschließende Entscheidung über die betroffenen Stromverbraucher bei einer möglichen Lastreduzierung bei der Bundesnetzagentur. Sie übernimmt im Fall einer Energiemangellage die Funktion des sogenannten Bundeslastverteilers.

Die Bundesregierung setzt die Bundesnetzagentur dafür im Bedarfsfall per Verordnung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ein. Die Behörde entscheidet dann, welche Verbraucher von einer Lastreduktionsverfügung betroffen sind.

Zur Vorbereitung auf schwere Strommangellagen und großflächige Stromausfälle baut die Bundesnetzagentur seit einigen Jahren die Sicherheitsplattform Strom auf. Das digitale Instrument soll es ermöglichen, den Stromverbrauch gezielt zu reduzieren oder einzelne Verbraucher vom Netz zu nehmen. Betroffen sein können Stromnetzbetreiber sowie Stromverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als acht Gigawattstunden.

Der ursprünglich für Januar 2026 geplante Start der Plattform hat sich allerdings verzögert. Nach Angaben der Bundesregierung plant die Bundesnetzagentur die Einführung nun im Laufe des Winters 2026/2027.

Weitere Informationen zur Reform des Sicherheitsüberprüfungssystems stehen beim BMI bereit.

Autorin: Susanne Harmsen