Neue Förderrichtlinie unterstützt internationale Wasserstoffprojekte
BMWE und BMFTR fördern Aufbau internationaler H₂-Anlagen, begleitende Forschung und Vorbereitung zukünftiger Importstrukturen
03.12.2025
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Bundesregierung hat eine überarbeitete Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte vorgestellt, die deutsche Unternehmen beim Aufbau von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz unterstützt.
Die novellierte Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) veröffentlicht und knüpft an die erfolgreiche Vorgängerrichtlinie aus dem Jahr 2021 an.
Ziel: Globalen Wasserstoffmarkt schneller aufbauen
Mit der Überarbeitung reagiert die Bundesregierung auf die dynamischen Entwicklungen der internationalen Wasserstoffmärkte. Die neue Förderrichtlinie soll den zügigen Ausbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff unterstützen, den Einsatz deutscher Technologien fördern und frühzeitig Importrouten nach Deutschland vorbereiten.
Förderfähig sind industrielle Erzeugungsanlagen, wissenschaftliche Begleitstudien sowie Forschungsarbeiten entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. Damit trägt die Richtlinie sowohl der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie (2023) als auch der Wasserstoffimportstrategie von 2024 Rechnung.
Zwei Module für Investitionen und Forschung
Modul 1 (BMWE):
- Förderung von Erzeugungsanlagen für grünen Wasserstoff und Derivate
- Unterstützung vorbereitender und begleitender wissenschaftlicher Analysen, z. B. Machbarkeitsstudien
- Speicher- und Transportinfrastrukturen sind nun kein eigener Förderschwerpunkt mehr, sondern nur Bestandteil von Erzeugungsprojekten
Modul 2 (BMFTR):
- Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung, Studien und Ausbildungsmaßnahmen
- Forschungsbegleitung entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Erzeugung, Speicherung, Transport und systemische Fragestellungen
- Nur förderfähig in Verbindung mit einem Modul-1-Projekt
Einreichungsfrist und Rahmenbedingungen
Unternehmen können bis 18. Dezember 2025 Projektskizzen für eine Investitionsförderung einreichen.
Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsverabschiedung für 2026.
Die administrative Abwicklung übernimmt der Projektträger Jülich (PtJ).
Bedeutung für die deutsche Wasserstoffstrategie
Die Richtlinie ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der deutschen Wasserstoffambitionen. Mit ihr soll der internationale Markthochlauf beschleunigt und eine zuverlässige Importbasis für Deutschland aufgebaut werden. Unternehmen, Technologieanbieter und Forschungseinrichtungen erhalten dadurch Zugang zu neuen Kooperationsmöglichkeiten und globalen Wachstumsmärkten.