Netzanschluss: „First ready, first served“
Statt Windhundprinzip soll künftig das Prinzip „First ready, first served“ gelten. Netzdienlichkeit und Ausbaufortschritt rücken stärker in den Fokus.
30.07.2026
Quelle: E & M powernews
Die Regierung hat neben der EEG-Novelle das Stromnetzpaket auf den Weg gebracht. Synchronisierung, Netzanschluss und Systemverantwortung sollen sich zu einem „sinnvollen Ganzen“ fügen.
Der Netzanschluss der Zukunft folgt einem Anglizismus. Jedenfalls nach den Worten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Künftig solle beim Netzanschluss nicht mehr gelten „first come, first served“, sondern „first ready, first served“, sagte die CDU-Politikerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs für das Stromnetzpaket.
In dem 71 Seiten langen Papier regelt die Regierung den Wechsel vom Windhundprinzip („first come, first served“) zum Reifegradverfahren („first ready, first served“). Sie legt darin fest, wie neue Anschlüsse systemdienlich ausgelegt werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet die Themen Synchronisierung, Netzanschluss und Systemverantwortung zu einem sinnvollen Ganzen“, so Reiche am 29. Juli in Berlin.
Das Stromnetzpaket soll den Weg für die Priorisierung von Netzanschlüssen ebnen. „Hierzu haben wir einen Rahmen vorgelegt, der durch die Netzbetreiber und im Anschluss auch durch die Bundesnetzagentur ausgeführt werden muss“, sagte die Ministerin. Das Spektrum reicht dabei von gesetzlicher Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen. Damit allein sei es nicht getan. „Wir müssen die Verfahren insgesamt neu aufstellen“, betonte Reiche. Dazu gehörten „Prozessverbesserungen, die wir auch von den Netzbetreibern einfordern“.
Regionales Steuerungsinstrument
Um den Zubau von Erneuerbarer-Energie-Anlagen mit dem Netzausbau zu harmonisieren, will die Regierung ein regionales Steuerungsinstrument einführen. Ziel sei es, den „Ausbau der erneuerbaren Energien dahin zu steuern, wo das Netz heute schon Platz hat.“ Und wenn Anlagenbetreiber in einem Netzgebiet investieren wollen und somit sehenden Auges in eine Abregelung laufen, sollen sie vorübergehend für einen bestimmten Anteil keine Förderung mehr erhalten.
Gleichzeitig will Reiche die Netzbetreiber dazu verpflichten, in Engpässen das Netz deutlich schneller auszubauen als bisher. Der Gesetzentwurf enthalte „viele Maßgaben für die Netzbetreiber, das Netz zu ertüchtigen und auszubauen“. Dazu zählen die geplante Befristung auf sechs Jahre – maximale Dauer der Ausweisung als kapazitätslimitiertes Netzgebiet – oder auch die Begrenzung des finanziellen Risikos auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags beziehungsweise 18 Prozent in Windvorranggebieten.
Was Systemdienlichkeit für neue EE-Anlagen bedeutet, beschrieb Reiche am Beispiel von Freiflächen-PV. Der Anschluss von Freiflächen-PV werde auf 70 Prozent der Kapazität begrenzt, „um Netzausbau zu sparen respektive den Netzausbau auf jenes Maß zu begrenzen, das wir brauchen, um die Energiewende erfolgreich aufzustellen“.
Vorhandene Netzkapazitäten sollen künftig an typischen Einspeiseprofilen und nicht an vereinzelten Einspeisespitzen bemessen werden. „Das spart Netzausbau“, heißt es aus dem Ministerium.
Autor: Manfred Fischer