Der Europäische Gerichtshof stuft das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz nicht als staatliche Beihilfe ein. Energieverbände sehen darin Rückenwind für eine schnelle Novellierung des KWKG
10.07.2026
Quelle: E & M powernews
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz keine staatliche Beihilfe ist. Branchenverbände fordern nun eine rasche Novellierung des Gesetzes.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts darstellt. Damit bestätigten die Richter in Luxemburg ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus dem Jahr 2024 und wiesen den Einspruch der Europäischen Kommission zurück. Nach Einschätzung von Verbänden der Energie- und Wärmewirtschaft beseitigt das Urteil eine langjährige Rechtsunsicherheit und schafft die Grundlage für eine zügige Novellierung des KWKG.
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Die KWK ist eine hocheffiziente Technologie, die steuerbare Stromerzeugung und Wärmeversorgung verbindet.“ Sie leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmesektor. Rund 56.000 MW des deutschen Kraftwerksparks verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung und machen damit einen erheblichen Teil der steuerbaren Erzeugungskapazitäten in Deutschland.
Bundesregierung muss KWKG schnell verlängern
Jetzt müsse die Bundesregierung die Weiterentwicklung des KWKG zügig in die Tat umsetzen. „Ein langfristiger Investitionsrahmen und Planungshorizont sind notwendig, um die Transformation der kommunalen Strom- und Wärmeversorgung erfolgreich fortsetzen zu können“, mahnte Andreae. Zugleich flankiere die KWK das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sinnvoll beim Aufbau steuerbarer Erzeugungskapazitäten und bei der Gewährleistung von Versorgungssicherheit in den Bereichen Strom und Wärme.
Auch der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung (AGFW) sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal für Politik und Branche. Geschäftsführer Frank Mattat erklärte, es gebe nun keinen Grund mehr, die geplante Novellierung des Gesetzes weiter aufzuschieben. Die Unternehmen benötigten für ihre Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen.
Endlich Rechtssicherheit
Auch aus rechtlicher Sicht schafft das Urteil nach Einschätzung des Verbandes Klarheit. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa beim AGFW, erklärte, die Bundesregierung müsse bei der Ausarbeitung der Novelle jetzt keine beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission mehr berücksichtigen.
Der Um- und Ausbau der Wärmenetze sei auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen. Der Verband hat gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bereits Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesetzes erarbeitet.
Die beihilferechtliche Einordnung des KWKG war über Jahre umstritten. Die Europäische Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass die Förderung aus staatlichen Mitteln erfolge und deshalb genehmigungspflichtig sei. Da die KWK-Umlage über den Strompreis erhoben wird, sei sie keine staatliche Beihilfe, wie ein im Jahr 2020 veröffentlichtes Gutachten des Energie- und Europarechtlers Prof. Schmidt-Preuß bestätigte, wie nun auch der EuGH.
Stadtwerke wollen KWK ausbauen
Auch die kommunale Unternehmensgruppe Thüga fordert nach dem Urteil schnelle politische Entscheidungen. Vorstandsvorsitzender Constantin H. Alsheimer sprach sich für eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035 aus. Zudem müsse der Förderrahmen für klimafreundliche Brennstoffe geöffnet und die Vergütung systemdienlicher Anlagen angepasst werden.
Nach Angaben der Thüga plant der Bund bis 2035 den Aufbau von bis zu 35.500 MW gesicherter Leistung. „Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen könnten einen Teil dieser Kapazitätslücke schließen, da sie gleichzeitig Strom und Wärme erzeugten und damit den eingesetzten Brennstoff effizient nutzten“, so Alsheimer.
Er forderte außerdem angepasste Fördersätze, damit auch kleinere Kraftwerke unter den Bedingungen eines künftigen Kapazitätsmarktes wirtschaftlich betrieben werden könnten. Darüber hinaus sollten beschleunigte Genehmigungsverfahren nicht nur für Großkraftwerke, sondern auch für kleinere Anlagen gelten. Nach Angaben der Thüga sichern derzeit rund 70.000 kleinere Kraftwerke die Energieversorgung in Deutschland und übernehmen insbesondere auf kommunaler Ebene eine wichtige Funktion.
Kleinkraftwerke wieder ausschreiben
Für den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßte Hauptgeschäftsführerin Barbara Minderjahn das Urteil. Der Verband fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen künftig aufgrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien kürzere Betriebszeiten aufweisen werden.
Zudem spricht sich der Verband dafür aus, die seit 2026 ausgesetzte KWK-Ausschreibung für Anlagen zwischen 0,5 und 50 MW schnell wieder aufzunehmen und das Ausschreibungssegment auszuweiten.
Autorin: Susanne Harmsen