Industrieverband fordert freie Fahrt für CO2-Einlagerung
24.09.2025
Quelle: E & M powernews
Die Industrie brauche rasch den verlässlichen Rechtsrahmen für die Einlagerung von CO2 (CCS). Das fordert der Industrieverband VIK anlässlich der aktuellen Gesetzgebung.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) warnt eindringlich vor einer „Verwässerung“ des Kabinettsentwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Der Entwurf legt erstmals die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von CCS- und CCU-Technologien (Carbon Capture and Storage sowie Carbon Capture and Utilization). Dabei geht es um die Abscheidung von CO2 aus Industrieprozessen, seinen Transport und entweder die dauerhafte Speicherung in geologischen Formationen (CCS) oder die Nutzung als Rohstoff in der Industrie (CCU).
„Klimaneutralität bis 2045 ist ohne CCS/CCU nicht erreichbar“, erklärt VIK- Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. Gerade in der Zement-, Kalk-, Abfall-, Stahl- und Chemieindustrie entstehen Emissionen, die technisch schwer vermeidbar sind. „Ohne eine klare Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Speicherung fehlt uns die zentrale Option, diese Restemissionen zu mindern“, gibt er zu bedenken.
Wichtiger Kabinettsentwurf
Mit dem Entwurf des KspG gebe es erstmals eine klare rechtliche Basis für CO2-Speicher in der Nordsee. Diese könnten unter deutschem Meeresgrund (Ausschließliche Wirtschaftszone oder Festlandssockel) eingerichtet werden. Ebenso könnte CO2 in Nachbarstaaten wie Norwegen, die Niederlande oder Dänemark exportiert werden, wo unterseeische Speicher bereits vorbereitet werden. Auch Onshore-Speicherprojekte wären nutzbar, falls Länder sich dafür entscheiden.
Für die Planungs- und Investitionssicherheit gebe der Gesetzentwurf Rechtssicherheit mit der Einstufung von CO2-Leitungen als „überragendes öffentliches Interesse“. Das würde Genehmigungen beschleunigen, ähnlich wie bei der Wasserstoffinfrastruktur. „Unternehmen können so Milliardeninvestitionen tätigen, ohne ins Ausland ausweichen zu müssen“, warb Seyfert.
Nach Industrieangaben bleiben auch bei maximalem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland 60 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich bestehen. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, müsse es einen Weg finden, diese Restemissionen wirksam zu reduzieren. CCS/CCU ist laut VIK dafür die einzige Möglichkeit.
Problematische Vorschläge des Bundesrates
Die Ausschüsse des Bundesrates wollen zentrale Elemente des Kabinettsentwurfs verändern. Aus Sicht des VIK wäre das fatal: Ohne die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ drohen langwierige Verfahren und Verzögerungen, die die Erreichung der Klimaziele gefährden.
Die vorgeschlagene Priorisierung allein auf Vermeidungsmaßnahmen blende aus, dass es technisch schwer vermeidbare Emissionen gibt. Industrieunternehmen brauchten Entscheidungsspielraum, welche Defossilisierungsoption – Elektrifizierung, Wasserstoff oder CCS/CCU – für ihren Standort sinnvoll ist.
„Ein Ausschluss von CCS bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder H2-ready-Gaskraftwerken wäre ein schwerer Fehler“, so der VIK-Chef. KWK-Anlagen gehörten zu den effizientesten Technologien und sicherten gleichzeitig Strom und Wärme. H2-ready-Kraftwerke benötigten in der Übergangsphase CCS, solange die Wasserstoffinfrastruktur noch nicht verfügbar sei. „Ein deutsches Sonderverbot würde Investitionen verhindern“, warnt Seyfert.
Appell der Industrie
„Deutschland steht an einem industriepolitischen Scheideweg“, so Seyfert weiter. „Entweder wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für CCS/CCU – oder wir riskieren den Verlust ganzer Industriezweige ins Ausland.“ Der Kabinettsentwurf biete die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Jede Verschärfung durch zusätzliche Auflagen gefährde Investitionen, Klimaziele und die Zukunft der energieintensiven Industrie in Deutschland.
Autorin: Susanne Harmsen