Fracking bleibt in Deutschland ein Tabu
Deutschlands Fracking-Verbot steht im Spannungsfeld wachsender LNG-Importe und steigender regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene
25.03.2026
Quelle: E & M pwoernews
In Deutschland gilt weiterhin ein strenges Fracking-Verbot. Auch auf LNG-Importe ging das Wirtschaftsministeriums in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung ein.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland sind klar definiert – und im Hinblick auf unkonventionelle Lagerstätten restriktiv. Grundlage ist, wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung heißt, das Bundesberggesetz, ergänzt durch zentrale wasserrechtliche Vorschriften.
Besonders relevant ist das Wasserhaushaltsgesetz, das ein faktisches Verbot von Fracking in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein festschreibt. Demnach ist die kommerzielle Förderung von Erdgas mittels Hydraulic Fracturing in diesen Gesteinsformationen grundsätzlich untersagt. Lediglich bis zu vier wissenschaftlich begleitete Probebohrungen sind zulässig. Die Genehmigung solcher Vorhaben liegt bei den jeweiligen Bundesländern, was die Hürden zusätzlich erhöht.
Diese restriktive Haltung steht im Kontrast zu internationalen Entwicklungen, etwa in den USA, wo Fracking eine zentrale Rolle in der Gasförderung spielt. Seit den gestoppten Gaslieferungen aus Russland im Zuge des Ukrainekrieges ist Deutschland auch von LNG – unter anderem aus Amerika – abhängig, das zum Teil mittels Fracking gefördert wird.
Die Anfrage beschäftigt sich in dem Zusammenhang auch mit einem Liefervertrag des bundeseigenen Unternehmens „SEFE“ mit einem argentinischen Konsortium. Das Gas stammt aus der Region „Vaca Muerta“, einem der weltweit bedeutendsten Schiefergasvorkommen, in dem Fracking flächendeckend eingesetzt wird. Ab 2027 sollen jährlich bis zu 2 Millionen Tonnen LNG nach Deutschland geliefert werden. Während Fracking im Inland verboten ist, wird dessen Einsatz im Ausland somit indirekt Teil der deutschen Energieversorgung. Daraus ergeben sich, so das Wirtschaftsministerium, neue regulatorische Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Umwelt- und Klimastandards.
Ein entscheidendes Instrument zur Regulierung dieser Importabhängigkeit ist die EU-Methanverordnung. Sie verpflichtet Importeure schrittweise zu umfassenden Nachweisen über die Emissionen entlang der gesamten Lieferkette. Bereits seit 2025 müssen Herkunft und Mengen importierter fossiler Energieträger gemeldet werden. Ab 2027 gilt die sogenannte Gleichwertigkeitspflicht: Importiertes Gas darf nur dann in die EU gelangen, wenn bei Förderung und Verarbeitung vergleichbare Monitoring-, Reporting- und Verifikationsstandards eingehalten werden wie innerhalb der EU. Weitere Verschärfungen sollen folgen: Ab 2028 sind detaillierte Berichte zur Methanintensität erforderlich, und ab 2030 sollen verbindliche Höchstwerte für Emissionen gelten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die erheblichen Klimawirkungen von Methan zu begrenzen.
Governance und Kontrolle: Begrenzter Einfluss
Trotz der strategischen Bedeutung der Gasversorgung betont die Bundesregierung, dass konkrete Beschaffungsentscheidungen nicht politisch, sondern unternehmerisch getroffen werden. Auch bei Sefe, ein Unternehmen, das sich vollständig im Bundeseigentum befindet, unterliegt die operative Tätigkeit marktlichen Prinzipien. Gleichzeitig, so heißt es in der Antwort auf die Anfrage, existieren Kontrollmechanismen über Beteiligungs- und Berichtsinstrumente, etwa im Bundesfinanzierungsgremium. Zudem gelten regulatorische Vorgaben wie das Energiewirtschaftsgesetz, das Energiesicherungsgesetz und spezifische Krisenmechanismen für den Gasmarkt.
Autor: Günter Drewnitzky