Förderaufruf: Anwendungszentren für smarte Konnektivität

25.03.2026

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unterstützt mit diesem Förderaufruf den Aufbau von Anwendungszentren für smarte Konnektivitätslösungen. Kommunikationsnetze bilden die Grundlage der digitalen Transformation und sind entscheidend für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum. Ziel ist es, bestehende technologische Möglichkeiten – etwa WLAN, private 5G-Netze oder andere moderne Netzwerktechnologien – besser in die praktische Anwendung zu überführen und neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.

  1. Ziele und Inhalte der Förderung
    Im Mittelpunkt der Förderung steht die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer Anwendungen in verschiedenen Branchen. Die Anwendungszentren sollen als zentrale Anlaufstellen für Unternehmen fungieren und gezielt branchenspezifische Herausforderungen adressieren. Dabei geht es insbesondere darum, Forschungsergebnisse in marktfähige Lösungen zu überführen, Hemmnisse bei der Implementierung abzubauen und neue Einsatzmöglichkeiten für smarte Konnektivität zu erschließen.

    Gefördert werden bis zu fünf Projekte, die jeweils ein Anwendungszentrum etablieren. Diese können sich auf einzelne Branchen wie Industrie, Logistik, Mobilität, Landwirtschaft, Gesundheit, Smart Cities oder kritische Infrastrukturen konzentrieren oder auch mehrere Sektoren kombinieren. Die Zentren sollen als Innovationsmotoren wirken und den Wissenstransfer in die Breite der Wirtschaft sicherstellen.
     
  2. Aufgaben der Anwendungszentren
    Die Anwendungszentren übernehmen eine zentrale Rolle bei der Vernetzung von Forschung und Praxis. Zu ihren Kernaufgaben gehört der Aufbau und Betrieb von Testinfrastrukturen, in denen Unternehmen neue Lösungen unter realen Bedingungen erproben können. Darüber hinaus identifizieren sie relevante Anwendungsfälle, entwickeln diese weiter und dokumentieren sie in Form von übertragbaren Konzepten und Blaupausen.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Wissenstransfer: Durch Fachveranstaltungen, Best Practices und gezielte Kommunikation sollen die entwickelten Lösungen in die jeweiligen Branchen getragen werden. Zudem unterstützen die Zentren Unternehmen – insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen – bei der Umsetzung konkreter Projekte.
     
  3. Kooperation und Anforderungen
    Voraussetzung für eine Förderung ist die enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für smarte Konnektivität (KSK), das als Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung fungiert. Außerdem müssen mindestens 15 assoziierte Partner mit direktem Branchenbezug eingebunden werden, um eine hohe Praxisnähe sicherzustellen.

    Insgesamt sollen die geförderten Zentren mindestens 30 Anwendungsprojekte unterstützen und gemeinsam mit dem KSK mindestens 20 Blaupausen für übertragbare Konnektivitätslösungen entwickeln.
     
  4. Förderumfang und Rahmenbedingungen
    Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 3 Millionen Euro pro Projekt. Forschungseinrichtungen können dabei eine Förderquote von bis zu 80 Prozent erhalten. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt drei Jahre.
     
  5. Einreichung der Projektskizzen
    Interessierte können ihre Projektskizzen als Einzel- oder Verbundvorhaben einreichen. Die Skizzen dürfen einen Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und müssen über das elektronische Portal „easy-Online“ eingereicht werden. Stichtage für die Einreichung sind der 13. April 2026 sowie der 6. Mai 2026.

    Weitere Informationen, Vorlagen und Hinweise zur Antragstellung sind online verfügbar: 
    Netztechnologien und Konnektivität - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung