EU erleichtert die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Enterprise Europe Network informiert:
03.07.2026
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS - European Sustainability Reporting Standards) sowie einen neuen, freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Das Ziel: Den Verwaltungsaufwand massiv senken, ohne die Qualität der Berichte zu gefährden.
Die Anpassungen sind Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“. Neben einer Straffung der Inhalte wird damit auch die Anzahl der Unternehmen reduziert, die überhaupt unter die strenge CSRD-Meldepflicht fallen.
Das ändert sich für berichtspflichtige Unternehmen:
- Kosten sinken um über 30 %: Durch die Vereinfachungen erwartet die EU-Kommission eine spürbare finanzielle Entlastung pro Unternehmen.
- Radikaler Daten-Schnitt: Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wird um über 60 % gekürzt. Die Gesamtzahl aller Datenpunkte sinkt sogar um über 70 %.
- Mehr Klarheit: Die neuen ESRS-Texte sind deutlich kürzer, verständlicher formuliert und bieten den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Umsetzung.
Wie geht es weiter?
Die neuen Regelungen liegen aktuell dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Nach Ablauf der standardmäßigen Prüffrist von zwei bis vier Monaten treten die Erleichterungen offiziell in Kraft.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Quelle: Europäische Kommission
Im Rahmen des Corporate Sustainability Navigators (für bayerische KMU kostenfrei) geben wir Ihnen eine externe und objektive Bewertung des aktuellen Stands Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten und zeigen Ihnen Hebel, die für Ihre Zukunft wichtig sind - jetzt ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.