EEG-Solarausschreibung 2026: Bundesnetzagentur veröffentlicht Bedingungen für den Gebotstermin am 1. Juli

Mehrere Regelungen des Solarpakets I bleiben weiterhin von der EU-Genehmigung abhängig

18.06.2026

Quelle: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsbedingungen für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin am 1. Juli 2026 veröffentlicht.

Insgesamt werden Förderkontingente für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 2,13 Gigawatt ausgeschrieben. Der Höchstwert für Gebote liegt bei 5,90 Cent pro Kilowattstunde.

Die Ausschreibung ist Teil des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Ausbaupfads für Photovoltaik. Für das Jahr 2026 sieht das EEG ein Gesamtvolumen von 9,9 Gigawatt vor, das auf drei Ausschreibungsrunden verteilt wird.

Solarpaket I teilweise noch nicht anwendbar

Mehrere mit dem Solarpaket I beschlossene Änderungen können auch bei diesem Gebotstermin noch nicht umgesetzt werden. Hintergrund ist die weiterhin ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Betroffen sind insbesondere die geplante Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 50 Megawatt, neue Höchstwerte für bestimmte besondere Solaranlagen sowie das vorgesehene Zuschlagsverfahren mit eigenen Kontingenten für Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen.

Sollte die EU-Kommission die erforderliche Genehmigung nicht bis spätestens 30. Juni 2026 erteilen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen in der Fassung vom 15. Mai 2024.

Gebote bis 1. Juli 2026 möglich

Gebote müssen bis spätestens 1. Juli 2026 bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingegangen sein. Die Behörde weist darauf hin, dass ausschließlich die für den aktuellen Gebotstermin veröffentlichten Formulare verwendet werden dürfen. Für jedes Gebot ist zudem eine Sicherheit zu hinterlegen.

Der Höchstwert von 5,90 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich aus dem Durchschnitt der höchsten bezuschlagten Gebote der vergangenen drei Ausschreibungsrunden zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags. Gebote oberhalb dieses Wertes werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin möglich

Auch in dieser Ausschreibungsrunde können Gebote für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingereicht werden. Die dafür geltende Obergrenze von 80 Gigawatt installierter Leistung wird aktuell deutlich unterschritten. Zum Stichtag 31. März 2026 waren entsprechende Anlagen mit einer Gesamtleistung von 17,7 Gigawatt im Marktstammdatenregister erfasst.

Darüber hinaus können weiterhin Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in allen Bundesländern am Ausschreibungsverfahren teilnehmen.

Wichtiger Baustein für den PV-Ausbau

Mit dem Ausschreibungsvolumen von mehr als zwei Gigawatt setzt die Bundesnetzagentur den Ausbaupfad für die Solarenergie fort. Gleichzeitig zeigt die Ausschreibung, dass zentrale Elemente des Solarpakets I weiterhin auf europäischer Ebene geprüft werden und damit wichtige Änderungen für Projektentwickler und Investoren vorerst noch ausstehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur