Ökodesign-Verordnung

Das Enterprise Europe Network informiert:
11.12.2023

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden. Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat. Sie wird es ermöglichen, Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festzulegen.

Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:

  • Haltbarkeit,
  • Wiederverwendbarkeit,
  • Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.

Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Die Unternehmen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu verhindern, und die beiden gesetzgebenden Organe haben ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen eingeführt. Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum.

Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen „digitalen Produktpass“, der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen wird, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen.

Der „Pass“ wird ein leicht zugängliches Etikett auf Produkten sein, das sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet. Sie wird nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Nach ihrer Annahme tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Quelle: Europäische Kommission