Mitarbeitentsendung

Das Enterprise Europe Network informiert:
12.12.2023

Das „SV-Meldeportal“ wird das bisherige Portal „sv.net“ bis zum 1. März 2024 ersetzen. „Sv.net“ wird zum 29. Februar 2024 abgeschaltet.
Über das Meldeportal können zum Beispiel A1-Bescheinigungen beantragt werden, die für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für Mitarbeiter der EU-Mitgliedstaaten, dem EWR sowie der Schweiz und dem UK benötigt werden. Allen A1-Antragsstellerinnen und Antragsstellern wird empfohlen, den Registrierungsprozess für das SV-Meldeportal zeitnah abzuschließen.
Das neue SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung und soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.

Weitere Informationen über das neue SV-Meldeportal erhalten Sie hier .

Quelle: Europäische Kommission