Die Europäische Kommission und das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) haben auch dieses Jahr wieder Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt, die helfen sollen, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Jedes KMU kann Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 5.850 € erhalten.
Es gibt drei wichtige Gutscheine, die Sie auch unabhängig voneinander beantragen können:
Gutschein 1: IP-Scan
Er dient zur Entwicklung einer maßgeschneiderten IP-Strategie für KMU. Das Patentzentrum Bayern ist der einzige akkreditierte Dienstleister in Bayern für den IP-Scan. Hier werden 90% der Kosten erstattet (max. 1.350 Euro).
Gutschein 2: Förderung von Marken- und/oder Designanmeldungen
Er dient zur Förderung der amtlichen Gebühren für Marken- und/oder Designanmeldungen. Hier werden bis zu 75% der Kosten erstattet (max. 1.000 Euro).
Gutschein 3: Förderung von Patentanmeldungen
Erstattet werden können hier anteilig die amtlichen Gebühren für eine Patentanmeldung vor einem nationalen Patentamt in der EU oder vor dem Europäischen Patentamt. Auch Recherchen zum Stand der Technik, die von den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU-Mitgliedstaaten oder akkreditierten Partnern durchgeführt werden, sind abgedeckt. Es werden 75 % der Kosten erstattet, jedoch max. 1.500 Euro.
Neu: 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro werden erstattet.
Nach Erhalt des beantragten Gutscheins / der beantragten Gutscheine kann mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen begonnen werden. Die Unterstützungsleistung wird vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgezahlt. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Tätigkeiten
Gebührenerstattung
Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)
90%
Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
75%
Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler Ebene
75%
Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
50%
Patentrecherche zum Stand der Technik
75%
Amtliche Gebühren Patentanmeldung in Deutschland (Anmeldung, Recherche und Prüfung)
75%
Amtliche Gebühren Patentanmeldung in Europa (Anmeldung, Recherche und Prüfung)
75%
Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2.000 EUR