Viktor, w en unterstützt das Förderprogramm BayTOU?
Dr. Viktor Becher: Wie Du schon in der Anmoderation gesagt hast, unterstützt BayTOU junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Das heißt konkret: Das Unternehmen erhält einen Zuschuss zu seinen Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Abkürzung „TOU“ steht übrigens für „technologieorientierte Unternehmensgründungen“. Die Zielgruppe sind demnach kleine Unternehmen, die noch nicht älter als sechs Jahre sind und außerdem weniger als zehn Mitarbeitende haben.
Gibt es weitere Eingrenzungen?
Dr. Viktor Becher: Klar gibt es einige Eingrenzungen. Zum Beispiel darf das Unternehmen nicht insolvenzgefährdet sein – ist ja auch irgendwie klar. Am wichtigsten ist das Kriterium, dass die geplante Entwicklung technisch neu sein muss, das heißt, dass sie über den Stand der Technik hinausgeht. Wer z. B. einfach nur einen Onlineshop aufsetzt, auch wenn er aus Kundensicht noch so interessant ist, ist das in der Regel nicht förderbar. Mit anderen Worten: Das geplante Produkt sollte nicht nur eine Marktneuheit, sondern auch eine technologische Neuheit darstellen, für die das Unternehmen Forschungsarbeit leisten muss, z. B. auf dem Gebiet der Algorithmik, Medizin, Maschinenbau usw.
Ist BayTOU auf bestimmte Technologien beschränkt?
Dr. Viktor Becher: Nein, BayTOU ist technologieoffen. Egal in welchem Bereich entwickelt wird, alles ist im Prinzip förderbar – sofern es, wie gesagt, technisch neu ist.
Wenn ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt, wie hoch ist der Zuschuss?
Dr. Viktor Becher:: Der Zuschuss liegt bei bis zu 45% der Entwicklungskosten.
Dazu sollte ich vielleicht erst einmal erklären, was sich hinter den Entwicklungskosten verbirgt. Es geht hier vor allem um die Personalkosten, d.h. die Gehälter der Entwickler oder Ingenieure, die das Unternehmen in Bayern beschäftigt – die ist ja auch in der Regel der größte Kostenblock. Aber auch andere Kosten wie z. B. für Material oder Anschaffungen sind mit förderbar.
Zur Summe aller dieser Kosten gibt es wie gesagt einen Zuschuss von bis zu 45%. Der Rest ist der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst aufbringen muss. Wenn also z. B. die Entwicklungskosten bei 400.000 Euro liegen und 45% Zuschuss gezahlt werden, dann sind das rechnerisch 180.000 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil liegt dann bei 220.000 Euro. Die muss das Unternehmen selbst aufbringen.
Und das ist ganz wichtig für unsere Leserinnen und Leser: Ihr müsst im Antrag nachweisen, dass Ihr über die Mittel verfügt. BayTOU ist keine „Komplettlösung“ für Eure Finanzierung. Ihr braucht eine weitere Geldquelle, wie z. B. Investoren oder einen Bankkredit, um den Eigenanteil nachzuweisen.
Gibt es eine Obergrenze für den Zuschuss?
Dr. Viktor Becher: Nein, es gibt keine offizielle Höchstgrenze. Meistens liegen die Entwicklungskosten im sechsstelligen Bereich, somit auch der Zuschuss. Das Beispiel mit den 400.000 Euro, das ich vorhin gebracht habe, ist eigentlich typisch, die Kosten können aber auch niedriger oder höher sein. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei reinen Softwareprojekten darf der Zuschuss höchstens 150.000 Euro betragen.