Förderprogramm einfach erklärt: BayTOU

Sie haben ein Unternehmen gegründet? Aber vor allem das Thema Finanzierung stellt für Sie eine große Herausforderung dar? Dann lesen Sie das nachfolgende Interview mit Dr. Viktor Becher vom Projektträger Bayern. Er präsentiert Ihnen die Vorteile des Förderprogramms BayTOU.

Förderprogramm einfach erklärt: BayTOU
BayTOU ist ein wichtiger Baustein in Eurem Finanzierungsplan!

Viktor, w en unterstützt das Förderprogramm BayTOU?

Dr. Viktor Becher: Wie Du schon in der Anmoderation gesagt hast, unterstützt BayTOU junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Das heißt konkret: Das Unternehmen erhält einen Zuschuss zu seinen Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Abkürzung „TOU“ steht übrigens für „technologieorientierte Unternehmensgründungen“. Die Zielgruppe sind demnach kleine Unternehmen, die noch nicht älter als sechs Jahre sind und außerdem weniger als zehn Mitarbeitende haben.

Gibt es weitere Eingrenzungen?

Dr. Viktor Becher: Klar gibt es einige Eingrenzungen. Zum Beispiel darf das Unternehmen nicht insolvenzgefährdet sein – ist ja auch irgendwie klar. Am wichtigsten ist das Kriterium, dass die geplante Entwicklung technisch neu sein muss, das heißt, dass sie über den Stand der Technik hinausgeht. Wer z. B. einfach nur einen Onlineshop aufsetzt, auch wenn er aus Kundensicht noch so interessant ist, ist das in der Regel nicht förderbar. Mit anderen Worten: Das geplante Produkt sollte nicht nur eine Marktneuheit, sondern auch eine technologische Neuheit darstellen, für die das Unternehmen Forschungsarbeit leisten muss, z. B. auf dem Gebiet der Algorithmik, Medizin, Maschinenbau usw.

Ist BayTOU auf bestimmte Technologien beschränkt?

Dr. Viktor Becher: Nein, BayTOU ist technologieoffen. Egal in welchem Bereich entwickelt wird, alles ist im Prinzip förderbar – sofern es, wie gesagt, technisch neu ist.

Wenn ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt, wie hoch ist der Zuschuss?

Dr. Viktor Becher:: Der Zuschuss liegt bei bis zu 45% der Entwicklungskosten.
Dazu sollte ich vielleicht erst einmal erklären, was sich hinter den Entwicklungskosten verbirgt. Es geht hier vor allem um die Personalkosten, d.h. die Gehälter der Entwickler oder Ingenieure, die das Unternehmen in Bayern beschäftigt – die ist ja auch in der Regel der größte Kostenblock. Aber auch andere Kosten wie z. B. für Material oder Anschaffungen sind mit förderbar.

Zur Summe aller dieser Kosten gibt es wie gesagt einen Zuschuss von bis zu 45%. Der Rest ist der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst aufbringen muss. Wenn also z. B. die Entwicklungskosten bei 400.000 Euro liegen und 45% Zuschuss gezahlt werden, dann sind das rechnerisch 180.000 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil liegt dann bei 220.000 Euro. Die muss das Unternehmen selbst aufbringen.

Und das ist ganz wichtig für unsere Leserinnen und Leser: Ihr müsst im Antrag nachweisen, dass Ihr über die Mittel verfügt. BayTOU ist keine „Komplettlösung“ für Eure Finanzierung. Ihr braucht eine weitere Geldquelle, wie z. B. Investoren oder einen Bankkredit, um den Eigenanteil nachzuweisen.

Gibt es eine Obergrenze für den Zuschuss?

Dr. Viktor Becher: Nein, es gibt keine offizielle Höchstgrenze. Meistens liegen die Entwicklungskosten im sechsstelligen Bereich, somit auch der Zuschuss. Das Beispiel mit den 400.000 Euro, das ich vorhin gebracht habe, ist eigentlich typisch, die Kosten können aber auch niedriger oder höher sein. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei reinen Softwareprojekten darf der Zuschuss höchstens 150.000 Euro betragen.

Wir vom Projektträger Bayern wissen, dass Sie als Unternehmen neben Ihrem Tagesgeschäft kaum Zeit haben, um sich durch den Förderprogramm-Dschungel zu klicken und lange Förderanträge auszufüllen. Nutzen Sie deshalb unser kostenfreies Beratungsangebot, um schneller ans Ziel zu kommen!

Dr. Viktor Becher Förder- und Gründerlotse, Bayern Innovativ GmbH


Wie läuft die Antragstellung ab?

Dr. Viktor Becher: Der Antragsprozess ist zweistufig. Er besteht aus einem Kurzantrag, auch Skizze genannt, und dem Vollantrag. Der ganze Prozess dauert im Schnitt sechs Monate.
Das ist wieder ganz wichtig für die Leserinnen und Leser: Wenn Ihr Euch für die Förderung interessiert, kommt bitte rechtzeitig auf uns zu! Denn nur Kosten, die nach Bewilligung des Antrages entstehen, können wir bezuschussen. Das heißt, Ihr müsst mindestens ein halbes Jahr im Voraus planen.

Wo wird der Antrag eingereicht?

Dr. Viktor Becher: Der Antrag wird bei uns, also beim Projektträger Bayern , gestellt. Da es sich um einen längeren Prozess handelt – hier spreche ich wieder unsere Leserinnen und Leser an: Meldet Euch bitte rechtzeitig bei uns. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir dann erst einmal, ob Euer Vorhaben für die Förderung in Frage kommt oder ob Ihr ggf. etwas ändern solltet. Wenn dann alles passt, schalten wir Euch den Online-Antrag frei.

Ist die Sorge vor einem hohen bürokratischen Aufwand berechtigt?

Dr. Viktor Becher: In der Praxis ist es halb so wild. Natürlich müssen wir im Antrag einiges abklopfen, schließlich geht es um öffentliche Gelder, bei denen sichergestellt werden muss, dass sie zielgerichtet eingesetzt werden. Aber: Ihr seid bei der Antragstellung nicht allein! Wir beraten Euch gerne zu jedem Antragsschritt und nehmen uns auch die Zeit dafür. Wir wissen, dass Ihr als Unternehmer andere Dinge zu tun habt, als Anträge zu stellen, deshalb wollen wir den Prozess für Euch so reibungslos wie möglich gestalten. Dennoch müsst Ihr natürlich einiges an Zeit in den Antrag stecken und dies auch einplanen. Unsere Beratung ist für Euch übrigens kostenlos. Ihr erreicht uns am besten unter foerderlotse-bayern.de , dort findet Ihr unsere Kontaktdaten.


Das Interview führte Christoph Raithel, Teamleiter Event bei der Bayern Innovativ GmbH.

Hören Sie sich das vollständige Interview als Podcast an:

BayTOU: Das Förderprogramm für technologiestarke junge Unternehmen

Wer oder was wird mit BayTOU gefördert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wie hoch ist der Zuschuss? Wo muss der Förderantrag eingereicht werden? Das und viele weitere wichtige Fragen beantwortet Ihnen Dr. Viktor Becher vom Projektträger Bayern .

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Dr. Viktor Becher