Förderaufruf im Bereich Additive Fertigung/3D-Druck
05.12.2022
Ziel des Aufrufs des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist die Forschung und Einführung neuer oder die Verbesserung bestehender Werkstoffe sowie geeignete Verfahrensmethoden, Prozesse und Werkzeuge für die additive Fertigung. Hinsichtlich additiver Verfahren besteht in einigen Bereichen aber noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf.
Somit stellen unter anderem folgende Themen den Gegenstand der Förderung in diesem Gebiet dar:
Vorhersagbarkeit und Reproduzierbarkeit von Prozessen und Bauteilen – einschließlich der Simulation, insbesondere im Bereich der Prozessteuerung und/oder Prozessüberwachung
Entwicklung verbesserter additiver Fertigungsverfahren
Um additive Fertigungsverfahren weiter etablieren zu können und das Vorhandensein geeigneter Materialien zu gewährleisten, besteht zudem prozesstechnisch und werkstoffwissenschaftlich Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu folgenden Themen:
Optimierung etablierter Werkstoffe hinsichtlich Verarbeitbarkeit, mechanischer Eigenschaften und Mikrostruktur
Neuentwicklung von Werkstoffen für die additive Fertigung
Gezielte Einstellung lokaler Werkstoffeigenschaften, Optimierung mechanischer Eigenschaften, Verbesserung der Oberflächengüte und Verringerung der Porosität
Werkstoffsimulation, insbesondere die Simulation von Gefügen und Phasen
Entwicklung und Qualifizierung kreislauffähiger Materialien
Es werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben nach der Richtlinie zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm“ (BayVFP) im Themenfeld „Additive Fertigung/3D-Druck“ in der Werkstoffentwicklung und der werkstoffbezogenen Verfahrensentwicklung gefördert. Im Rahmen des Verbundforschungsvorhabens sollen bayerische Unternehmen (bevorzugt KMUs) ggf. mit Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich zusammenarbeiten.
Als Projektträger wurde der Projektträger Jülich beauftragt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bis spätestens 3. März 2023 müssen dem Projektträger die bis zu 21-seitigen Projektskizzen vorgelegt werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Die Förderbekanntmachung sowie weitere Informationen finden Sie hier .