30.11.2022
Das Bayerische Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat am 29.11. einen neuen Förderaufruf zu „IT-Sicherheit“ veröffentlicht. In der ersten Verfahrensstufe können bis zum Stichtag 28.03.2023 um 14:00 Uhr Projektvorschläge eingereicht werden.
Informations- und Kommunikationstechnik durchdringt wesentliche Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft und verändert damit auch die persönliche Lebens- und Arbeitswelt. Aktuelle globale Herausforderungen haben die Abhängigkeit von IT- und Kommunikationssystemen noch einmal deutlich verstärkt und die damit einhergehende Digitalisierung in vielen Bereichen beschleunigt. Mehr denn je sind Wirtschaft und Gesellschaft abhängig von stabilen, sicheren und vertrauenswürdigen IT- und Kommunikationslösungen. Sowohl im Privaten als auch in Wirtschaft und Politik wird daher eine umfassende Handlungssouveränität benötigt, um das jetzige und künftige Leben in der digitalisierten Gesellschaft gestalten zu können. In vielen Anwendungsdomänen erfüllen die bisher zur Verfügung stehenden Anwendungen und Systeme noch nicht die dazu notwendigen IT-Sicherheitsanforderungen.
Mit der Initiative „IT-Sicherheit“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere wird die Einreichung von Projekten aus folgende Themenfelder begrüßt:
1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyberresilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
- handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
- praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
- offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
- IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.
2. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
- handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von ZeroTrust-Ansätzen in KMU,
- Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
- Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.
3. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
- Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
- Identitätsmanagement in Multiclouds.
Die Bekanntmachung ist jedoch nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
>> Webseite zur Bekanntmachung
>> Volltext der Bekanntmachung
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)