Schutz des geistigen Eigentums

02.12.2022

Der Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der EU soll billiger, schneller und zuverlässiger werden. Deshalb hat die EU-Kommission die dafür geltende Verordnung und Richtlinie überarbeitet. Beide Vorschläge modernisieren den EU-Rahmen für Geschmacksmuster und die parallelen nationalen Geschmacksmusterregelungen.

Ziele der beiden Vorschläge:

  • Vereinfachtes und gestrafftes Verfahren für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters
  • Harmonisierte Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Geschmacksmustersystemen
  • Reproduktion von Originalgeschmacksmustern zu Reparaturzwecken bei komplexen Erzeugnissen:


Hintergrund
Die heutigen Vorschläge folgen auf den im November 2020 angenommenen Aktionsplan für geistiges Eigentum. Darin hatte die Kommission angekündigt, dass sie die EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz nach der erfolgreichen Reform des EU-Markenrechts überarbeitet. Grundlage waren die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung des Markenrechts. Sie hat gezeigt, dass die Geschmacksmustersysteme in der EU zwar insgesamt gut funktionieren, aber dennoch Mängel aufweisen, die behoben werden müssen. Sie folgt außerdem den Aufforderungen der Interessengruppen, des Rates und des Europäischen Parlaments an die Kommission, die Rechtsvorschriften über gewerbliche Muster und Modelle in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren.

Weitere Informationen https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/digital

Quelle: Europäische Kommission