Bundesregierung reformiert Gebäudeförderung ab Juli
Ab dem 21. Juli gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
10.07.2026
Quelle: E & M powernews
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Ab 21. Juli gelten neue Förderregeln mit stärkerer sozialer Staffelung und sinkenden Zuschüssen.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Bundesregierung die Förderbedingungen für energetische Sanierungen und den Heizungstausch an. Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 8. Juli grünes Licht gegeben hat, treten die neuen Regelungen bereits am 21. Juli 2026 in Kraft.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) bleibt die Grundstruktur der Förderung erhalten. Gleichzeitig werde sie sozial ausgewogener, kosteneffizienter und stärker auf besonders sanierungsbedürftige Gebäude ausgerichtet, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Die Reform schaffe Klarheit und Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und das Handwerk“, sagte Reiche.
Zugleich werde die Förderung stärker auf Haushalte ausgerichtet, die besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen seien. Nach Angaben des Ministeriums soll die Reform außerdem einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung des Bundes leisten.
Neue Staffelung nach Einkommen
Kern der Änderungen ist eine neue Staffelung des Einkommensbonus in der Heizungsförderung. Bislang galt ein einheitlicher Bonus. Künftig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro einen Bonus von 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt die bisherige Förderung bestehen. Haushalte mit bis zu 50.000 Euro Jahreseinkommen können künftig noch einen Bonus von bis zu 10 Prozent erhalten. Erstmals führt die Bundesregierung zudem einen Familienzuschlag ein.
Gleichzeitig sinken die maximalen förderfähigen Investitionskosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen schrittweise bis 2030. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch Einsparungen von rund 2,1 Milliarden Euro erzielt werden. Die bisher mögliche Förderung von bis zu 70 Prozent bleibt zwar grundsätzlich bestehen, der maximale Investitionskostenzuschuss wird für die meisten Haushalte jedoch schrittweise reduziert. Haushalte mit niedrigen Einkommen profitieren zunächst von höheren Zuschüssen als bisher.
Energetisch schlechteste Gebäude im Fokus
Darüber hinaus richtet die Bundesregierung die Förderung stärker auf energetisch besonders schlechte Gebäude aus. Der sogenannte Worst-Performing-Buildings-Bonus wird künftig auch für weitere Effizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden gewährt. Außerdem erweitert die Bundesregierung den Bonus für serielle Sanierungen und verzahnt ihn stärker mit dem WPB-Bonus.
An den Zuständigkeiten der Förderprogramme ändert sich nach Angaben des Ministeriums nichts. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bleibt für die kreditgebundene Förderung zuständig, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bearbeitet.
Antragsstopp bis 20. Juli
Zwischen dem 9. und 20. Juli gilt eine Umstellungsphase, in der keine neuen Förderanträge vorbereitet werden können. Antragsteller, die bereits eine gültige technische Projektbestätigung oder eine Bestätigung zum Antrag besitzen, können ihre Anträge während dieser Übergangsfrist noch nach den bisherigen Förderbedingungen einreichen. (Siehe gesonderter Artikel)
Kritik kommt auch aus der Opposition. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Uhlig von Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Kürzungen führten zu weniger Investitionen und gefährdeten den Klimaschutz. Zudem werde das Vertrauen beschädigt, nachdem zuvor eine auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 angekündigt worden sei.
Durchwachsene Reaktion der Branchen
Die Reform stößt in der Branche auf ein gemischtes Echo. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Dachverband der Erneuerbaren-Energien-Branche mit Sitz in Berlin, begrüßt die Beibehaltung der grundsätzlichen Förderstruktur sowie den geplanten Bonus für in Europa produzierte Wärmepumpen. Der Verband warnt jedoch davor, dass sinkende Fördersummen Investitionen in klimaneutrale Heizsysteme bremsen und fossile Heizungen begünstigen könnten.
Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) unterstützt nach eigenen Angaben eine stärkere soziale Ausrichtung der Förderung. Der Verband kritisiert jedoch die kurzfristige Umsetzung und sieht Nachteile für die Planungssicherheit von Betrieben und Verbrauchern. Zudem fordert der ZVSHK ergänzende Maßnahmen wie niedrigere Strompreise und weniger Bürokratie, um die Wärmewende wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Autorin: Susanne Harmsen