EU-Förderprogramm "KMU-Fonds 2025"
06.02.2025
Der KMU-Fonds "Ideas Powered for business" ist ein Zuschussprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU und der Ukraine dabei helfen soll, ihre Rechte an geistigem Eigentum zu schützen.

Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum umgesetzt wird und vom 3. Februar 2025 bis voraussichtlich 5. Dezember 2025 läuft. Der KMU-Fonds ist jetzt geöffnet, um Unternehmen wie Ihrem zu helfen! Sparen Sie Geld und schützen Sie gleichzeitig Ihre Rechte an geistigem Eigentum!

- Gutschein 1: IP-Scan
Er dient zur Entwicklung einer maßgeschneiderten IP-Strategie für KMU. Das Patentzentrum Bayern ist der einzige akkreditierte Dienstleister in Bayern für den IP-Scan. Hier werden 90% der Kosten erstattet (max. 1.350 Euro).
- Gutschein 2: Förderung von Marken- und/oder Designanmeldungen
Er dient zur Förderung der amtlichen Gebühren für Marken- und/oder Designanmeldungen. Hier werden bis zu 75% der Kosten erstattet (max. 700 Euro).
- Gutschein 3: Förderung von nationalen Patentanmeldungen
Erstattet werden hier 75 % der Kosten für eine Recherche zum Stand der Technik, die von den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU-Mitgliedstaaten oder akkreditierten Partnern durchgeführt werden, sowie 75 % der Anmelde- und Prüfungsgebühren beim nationalen Amt (max. 1.000 Euro).
- Gutschein 4: Förderung von Europäischen Patentanmeldungen
Erstattet werden können hier anteilig die Anmelde- und Recherchegebühren für eine Patentanmeldung vor dem Europäischen Patentamt. Es werden 75 % der Kosten erstattet (jedoch max. 1.000 Euro). Ebenso werden unter diesem Gutschein 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung einer europäischer Patentanmeldung erstattet (max 1.500 Euro).
Tätigkeiten | Gebührenerstattung |
Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan) | 90% |
Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene | 75% |
Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler Ebene | 75% |
Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU | 50% |
Patentrecherche zum Stand der Technik | 75% |
Amtliche Gebühren Patentanmeldung in Deutschland (Anmeldung, Recherche und Prüfung) | 75% |
Amtliche Gebühren Patentanmeldung in Europa (Anmeldung, Recherche und Prüfung) | 75% |
Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2.000 EUR | 50% |