Merkblatt zur Maschinenverordnung

Sie stellen Maschinen bzw. Anlagen her, handeln damit oder importieren sie? Oder sind Sie vielleicht Betreiber von Maschinen bzw. dazugehörigen Produkten, bauen diese um oder verketten einzelne Maschinen zu einer Gesamtheit? Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Maschinen den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen genügen?

Dieses Merkblatt soll Sie über die Gesetzeslage in Deutschland und in der Europäischen Union informieren.

Die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der EU-Maschinenverordnung ist ab 20. Januar 2027 verpflichtend. Mit der Maschinenverordnung werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Maschinen in den Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) harmonisiert und damit ein einheitliches Sicherheitsniveau sowie der freie Warenverkehr von Maschinen und dazugehörigen Produkten gewährleistet.

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Edwin Schmitt
Gerd Engelhardt

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Gerd Engelhardt
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