Merkblatt Gasverbrauchseinrichtungen

Sie stellen Gasgeräte und deren Ausrüstungen her, handeln mit ihnen oder importieren sie? 

Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Produkte den geltenden Sicherheitsbestimmungen genügen? Nein? Dann sollten Sie dieses Merkblatt aufmerksam lesen. Die EU-Gasgeräteverordnung ist seit 21.04.2018 gültiges europäisches Recht und ohne weitere Umsetzung auch deutsches Recht und muss somit voll angewendet werden.

Edwin Schmitt
Gerd Engelhardt

Die erstellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Arbeitskreises „Europäische Normung und Qualitätssicherung“. Soweit die Inhalte dem Urheberrecht Dritter unterliegen, sind diese als solche gekennzeichnet.

Die Merkblätter wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden.

Ihr Kontakt

Gerd Engelhardt
+49 911 20671-931
Patente und Normen, Enterprise Europe Network, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt Stephan Helmprobst Stephan Helmprobst,
Stephan Helmprobst
+49 911 20671-932
Patente und Normen, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Portrait Daniel Zuleeg Daniel Zuleeg,
Daniel Zuleeg
+49 911 20671-640
Patente und Normen, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg