Die EU-Richtlinien und -Verordnungen, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, legen keine technischen Details fest, sondern beschränken sich stattdessen auf die wesentlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. In diesen gesetzlichen Vorschriften wird zur Angabe ausführlicher technischer Spezifikationen auf harmonisierte Normen verwiesen. In der Verordnung (EU) 2012/1025 wird die Zusammenarbeit zwischen europäischen Normungsorganisationen, nationalen Normungsorganisationen, den Mitgliedstaaten und der Kommission, für die Erarbeitung von europäischen Normen für Produkte und für Dienstleistungen zur Unterstützung der EU-Rechtsvorschriften geregelt.
Das „Neue Konzept“ (New Approach) zur technischen Harmonisierung stammt ursprünglich aus dem Jahr 1985 und wurde 2008 mit der neuen Rahmengesetzgebung für das Inverkehrbringen von Produkten (New Legislative Framework) novelliert. In diesem Rechtsrahmen ist u.a. auch der Normenverweis verankert. Mehr als 30 EU-Richtlinien und -Verordnungen sind diesem neuen Rechtsrahmen der EU zuzuordnen und betreffen sehr viele auf dem Markt befindlichen Produkte. Dies sind u.a. die EU-Richtlinien über elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Spielzeug, Maschinen und Elektromagnetische Verträglichkeit sowie u.a. die EU-Verordnungen Persönliche Schutzausrüstungen, Bauprodukte, Medizinprodukte, etc. (siehe auch Merkblätter zu einzelnen EU-Richtlinien/-Verordnungen). Als äußeres Zeichen, dass die Anforderungen dieser Vorschriften erfüllt sind, müssen die Produkte mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.