Sie stellen Produkte auf dem Markt bereit, die für Verbraucher zur privaten Nutzung bestimmt sind bzw. in private Nutzung gelangen können? Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Gelten Ihre Produkte als „Sichere Produkte“? Ist Ihnen bekannt, dass Produkte, die nicht die erforderlichen Sicherheitseigenschaften aufweisen, vom Markt genommen werden müssen?
Seit Mitte Juni 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten. Ihre Regelungen gelten ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Verordnung löst dann die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aus dem Jahre 2001 ab.
Die Verordnung trägt der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Anteil des Onlinehandels Rechnung und bezweckt, Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Um dies zu erreichen, treffen Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen künftig weitergehende Produkte über die Meldung von Produktunfällen an die Behörden bis hin zur Notwendigkeit eines in der EU niedergelassenen Verantwortlichen.
Außerdem enthält die neue Verordnung Regelungen zur Durchführung einer produktbezogenen Risikoanalyse und über die Gestaltung und Durchführung von Rückrufen.
Den Verordnungstext und weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links
Verordnungstext
Pressemitteilung