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Innovationsgutschein Bayern: Voraussetzungen
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Ziel des Vorhabens soll die Entwicklung eines vermarktungsfähigen Produkts, Verfahrens oder Dienstleistung sein.
Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
- Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.
- Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.
Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.
Alle Informationen zum Innovationsgutschein
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe
- mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
- mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).
- die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
Existenzgründerinnen und -gründer,
- die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
- deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.
Was wird gefördert?
Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister):
- Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation wie z.B.:
- Technische Machbarkeitsstudien
- Werkstoff- und Designstudien
- Studien und Konzept zur Fertigungstechnik
- Simulationsmodelle
- Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten wie z.B.:
- Konstruktionsleistungen
- Prototypenbau und technisches Design
- Produkttest zur Qualitätssicherung
- FEM-Berechnungen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben,
- die bereits begonnen wurden oder
- im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert werden.
Hinweise zur Förderung von Software-Vorhaben:
Grundsätzliche Voraussetzungen zur Förderfähigkeit:
- Die Software ist das vermarktungsfähige Produkt bzw. verbessert oder ergänzt ein bestehendes Produkt signifikant.
- Ein Pflege- und Wartungskonzept (Support) für den Käufer bzw. Lizenznehmer der Software muss erkennbar sein.
Gefördert werden können
- Vorhaben, bei denen die F&E-Dienstleistung einen neuartigen Entwicklungsansatz beinhaltet.
- Neuartige Software-Produkte, die einen innovativen Lösungsansatz für ein bestehendes Problem bieten.
- Vorhaben, die neue komplexe Technologien, Algorithmen oder Datenverarbeitungsprozesse nutzen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
- Software, die nachweislich Verbesserungen in Bezug auf Effizienz, Leistung, Sicherheit oder Usability im Vergleich zu bestehenden Lösungen bietet.
- Interdisziplinäre Vorhaben, d.h. die Verknüpfung von verschiedenen Technologiebereichen oder Fachdisziplinen durch Software.
- Vorhaben mit kreativem neuem Einsatz von Daten in den Themenbereichen Big Data, KI, Machine Learning zur Generierung neuer Einblicke oder Automatisierung von Prozessen.
Nicht gefördert werden können die
- Anschaffung oder Integration von Software-Komponenten ohne Entwicklungsleistung.
- Entwicklung von Web- oder Lernplattformen und Apps sowie die Umsetzung von digitalen Geschäftsideen auf Basis bzw. durch Kombination von Standardelementen, die dem Stand der Technik entsprechen.
- Programmierung oder Gestaltung von Webseiten.
- Entwicklung von Software, die primär für interne Zwecke verwendet werden soll, z.B. zur Optimierung interner Prozesse.
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
- Umsatzsteuer (soweit das antragstellende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist)
- klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Marktanalysen) und Unternehmercoachings
- Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
- Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand der Prüfungsleistungen sind sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs etc.)
- betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach-, Reisekosten
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
- Aufwendungen für laufenden Vertrieb und Werbung
- nicht technologiebezogene Dienstleistungsangebote
- Einführung von Qualitätsmanagementsystemen
Welche Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen können beauftragt werden?
- Öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung:
- Hochschulen wie Universitäten und Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie z.B. die Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft
- Privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Entwicklungsdienstleistungen anbieten.
- Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
- Nicht anerkannt werden
- Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50% des Geschäftsumsatzes)
- F&E-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige oder durch ein unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen sowie F&E-Dienstleistungen, die durch Familienmitglieder durchgeführt werden
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung des F&E-Dienstleisters erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf und schriftlich vorgenommen werden muss.
Wie wird gefördert?
Förderfähige (zuwendungsfähige) Leistungen der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen werden anteilig bezuschusst. Ausgegeben werden dafür zwei Varianten des Innovationsgutscheins:
Innovationsgutschein Standard
- Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 4.000 € und können max. 30.000 € betragen
- Verfahren: einstufig (direkte Antragstellung)
- Der Basis-Fördersatz beträgt 40%
- Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:
- (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
- Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung (z. B. Universität, Hochschule für angewandte Forschung, Bund-Länder-finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtung) als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Innovationsgutschein Spezial
- Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 30.000 € und können max. 80.000 € betragen
- Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
- Der Fest-Fördersatz beträgt 50%
- Zusätzliche Auflagen:
- Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung (z. B. Universität, Hochschule für angewandte Forschung, Bund-Länder-finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtung) als F&E-Dienstleister. Die Leistungen anderer F&E-Dienstleister sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung
- Das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns (Beauftragung durch den Projektträger Bayern)
Ermittlung der Zuwendung: Aus den eingereichten F&E-Angeboten werden die zuwendungsfähigen Ausgaben ermittelt, die mit einem Fördersatz von 40-60 % bezuschusst werden können. Grundsätzlich können nur Ausgaben gefördert werden, die unter Art. 28 Abs. 2 Buchst. c AGVO (Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen) fallen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nachschüssig auf das Konto des Antragstellers, d.h. das antragstellende Unternehmen tritt in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts im Rahmen eines Verwendungsnachweises.
Welche Gebiete gehören zu den Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)?
- Oberbayern
Oberbayern
Landkreis Gemeinde Altötting Burgkirchen a. d. Alz Garching a. d. Alz Marktl Stammham Töging a. Inn Tyrlaching Winhöring Berchtesgadener Land Ainring Bad Reichenhall Laufen Eichstätt Mindelstetten Mörnsheim Garmisch-Partenkirchen gesamter Landkreis Landsberg/Lech Apfeldorf Miesbach Hausham Mühldorf a. Inn gesamter Landkreis Rosenheim Höslwag Kiefersfelden Oberaudorf Traunstein Reit i. Winkl Ruhpolding Schleching Tittmoning Traunreut Trostberg Weilheim-Schongau Altenstadt Hohenpeißenberg Oberhausen Peißenberg - Niederbayern
Niederbayern
Landkreis Gemeinde Deggendorf Aholming Außenzell Bernried Buchhofen Grafling Grattersdorf Iggensbach Künzing Oberpöring Schöllnach Wallerfing Winzer Dingolfing-Landau Simbach Freyung Grafenau gesamter Landkreis Kehlheim Biburg Essing Ihrlerstein Landshut Aham Passau, Stadt Passau gesamter Landkreis Regen gesamter Landkreis Rottal Inn gesamter Landkreis Straubing Falkenfels Haibach Irlbach Loitzendorf Perasdorf Rattenberg Stallwang Straßkirchen - Oberpfalz
Oberpfalz
Landkreis Gemeinde Amberg, Stadt Amberg-Sulzbach gesamter Landkreis Cham gesamter Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz Pyrbaum Neustadt Waldnaab gesamter Landkreis Regensburg Althenthann Beratzhausen Deuerling Holzheim a. Forst Riekofen Schwandorf gesamter Landkreis Tirschenreuth gesamter Landkreis Weiden, Stadt - Oberfranken
Oberfranken
Landkreis Gemeinde Bamberg Bischberg Burgwindheim Ebrach Gerach Gundelsheim Heiligenstadt Kemmern Königsfeld Lauter Lisberg Memmelsdorf Oberhaid Pettstadt Priesendorf Rattelsdorf Reckendorf Schönbrunn i. Steigerwald Stadelhofen Viereth-Trunstadt Wattendorf Zapfendorf Bayreuth gesamter Landkreis Bayreuth, Stadt Coburg gesamter Landkreis Coburg, Stadt Forchheim gesamter Landkreis Hof gesamter Landkreis Hof, Stadt Kronach gesamter Landkreis Kulmbach gesamter Landkreis Lichtenfels gesamter Landkreis Wunsiedel gesamter Landkreis - Mittelfranken
Mittelfranken
Landkreis Gemeinde Ansbach gesamter Landkreis Ansbach, Stadt Erlangen-Höchstadt Fürth Roßtal Großhabersdorf Neustadt Aisch-Bad Windsheim gesamter Landkreis Nürnberger Land Alfeld Burgthann Feucht Henfenfeld Hersbruck Neuhaus a. d. Pegnitz Pommelsbrunn Röthenbach a. d. Pegnitz Velden Roth gesamter Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gesamter Landkreis - Unterfranken
Unterfranken
Landkreis Gemeinde Aschaffenburg gesamter Landkreis Aschaffenburg, Stadt Bad Kissingen gesamter Landkreis Haßberge gesamter Landkreis Kitzingen Lkrs. gesamter Landkreis Main-Spessart gesamter Landkreis Miltenberg gesamter Landkreis Rhön-Grabfeld gesamter Landkreis Schweinfurt gesamter Landkreis Schweinfurt, Stadt Würzburg Lkrs. gesamter Landkreis d. h. ganz Unterfranken mit Ausnahme der Stadt Würzburg ist RmbH - Schwaben
Schwaben
Landkreis Gemeinde Aichach-Friedberg Baar Hollenbach Inchenhofen Petersdorf Steindorf Augsburg Dinkelscherben Ehingen Emersacker Gessertshausen Heretsried Hiltenfingen Kühlenthal Mittelneufnach Oberottmarshausen Scherstetten Welden Dillingen gesamter Landkreis Donau-Ries Auhausen Deiningen Fünfstetten Hainsfarth Marktoffingen Mönchsdeggingen Otting Reimlingen Rögling Wechingen Günzburg Aichen Bibertal Deisenhausen Ebershausen Kammeltal Münsterhausen Thannhausen Wiesenbach Waldstetten Waltenhausen Kaufbeuren, Stadt Lindau Grünenbach Oberreute Neu-Ulm Altenstadt Oberroth Senden Ostallgäu Bidingen Biessenhofen Günzach Obergünzburg Stöttwang Westendorf Unterallgäu Apfeltrach Böhen Kammlach Lauben Oberrieden Trunkelsberg Unteregg Wiedergeltingen
Wie oft erhält man eine Förderung?
- Je Antragsteller können innerhalb von 24 Monate max. drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Der Berechnungszeitraum bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung.
- Unternehmen, die sich zu einem größeren Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Es können maximal 4 Innovationsgutscheine kumuliert werden. Dabei müssen alle beteiligten Unternehmen in den Innovationsprozess direkt eingebunden sein und die Verwertung der Produktinnovation anstreben.
Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung eingereicht werden?
Folgende Unterlagen sind im Online-Antragssystem zusätzlich als PDF-Dokument hochzuladen. Alternativ können die Unterlagen per E-Mail oder postalisch eingereicht werden:
1. Nachweis Unternehmereigenschaft:
- Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen, z.B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, etc.:
- Kopie des Handelsregisterauszuges (der Auszug darf max. 6 Monate alt sein)
- Aktuelle Gesellschafterliste, aus der die Beteiligungen am Unternehmen inkl. den prozentualen Anteilen hervorgehen.
- Keine Eintragung im Handelsregister, z.B. GbR, gewerbliches Einzelunternehmen, etc.:
- Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung (jedes Gesellschafters)
- Keine Eintragung im Handelsregister, z.B. freiberufliches Einzelunternehmen:
- Bescheinigung des Finanzamtes über freiberufliche Tätigkeit
2. Nachweis, falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht:
- Bestätigung des Finanzamtes oder des Steuerberaters
3. Angebot/e F&E-Dienstleister:
Die Angebote müssen gültig sein und folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Bestandteile enthalten:
- Ausgestellt auf dem Briefpapier des F&E-Dienstleisters mit allen Absenderdaten
- Adressiert an den Antragsteller mit korrekter Unternehmensbezeichnung und Anschrift
- Angebotsnummer
- Angabe einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten
- Preise sind pro Arbeitspaket und in Euro anzugeben
- Pauschalen oder optionale Preise können nicht berücksichtigt werden
- Angabe der Zahlungsbedingungen
- Deutschsprachig
- AGBs (wenn diese Bestandteil des Angebots sind)
- Die Rechte am Produkt/Verfahren/an der Dienstleistung müssen ausschließlich beim Antragsteller liegen. Davon abweichende Vereinbarungen können sich förderschädlich auswirken.
- Firmenwebseite (Alternativ: aussagekräftige/s Unternehmensportrait/Referenzen)
Wenn die Online-Antragstellung ohne ELSTER-Zertifikat erfolgt, ist folgende Unterlage im Original/per Post an den Projektträger Bayern zu senden:
4. Antrag-/Skizzenformular
Nach dem elektronischen Einreichen Ihres Antrags/Ihrer Skizze erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält als Anlage das PDF-Dokument „Antrag Innovationsgutschein Bayern“ oder „Skizze Innovationsgutschein Bayern“ mit Ihrem Aktenzeichen. Bitte drucken Sie die Anlage aus, unterschreiben Sie diese und senden das Original-Dokument innerhalb von acht Wochen per Post an den Projektträger Bayern. Bei Online-Antragstellung mit ELSTER-Zertifikat entfällt dieser Punkt.