Innovationsgutschein Bayern: Verfahren

Skizze

Die Einreichung einer Skizze ist nur für einen Innovationsgutschein Spezial notwendig. Vorher muss eine Freischaltung durch den Projektträger Bayern erfolgen, bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Die Skizze selbst reichen Sie über das Online-Antragssystem ein. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen.

Wenn die Online-Antragstellung ohne ELSTER-Zertifikat erfolgt, sind folgende weitere Schritte notwendig: Nach dem elektronischen Einreichen Ihrer Skizze erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält als Anlage das PDF-Dokument „Skizze Innovationsgutschein Bayern“ mit Ihrem Aktenzeichen. Bitte drucken Sie die Anlage aus, unterschreiben Sie diese und senden das Original-Dokument innerhalb von acht Wochen per Post an den Projektträger Bayern. Erst nach positiver Bewertung der Skizze und Aufforderung durch den Projektträger Bayern, ist, wie im Folgenden beschrieben, eine Antragseinreichung möglich.

Antrag

Ihren Antrag für den Innovationsgutschein Standard und Spezial füllen Sie über das Online-Antragssystem aus. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen. 

Wenn die Online-Antragstellung ohne ELSTER-Zertifikat erfolgt, sind folgende weitere Schritte notwendig: Nach dem elektronischen Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält als Anlage das PDF-Dokument „Antrag Innovationsgutschein Bayern“ mit Ihrem Aktenzeichen. Bitte drucken Sie die Anlage aus, unterschreiben Sie diese und senden das Original-Dokument innerhalb von acht Wochen per Post an den Projektträger Bayern. 

Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier. Einen detaillierten Leitfaden zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie folgendes: Sie dürfen mit der Durchführung des beantragten Vorhabens erst beginnen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid postalisch erhalten haben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist im Einzelfall mit gesonderter Antragstellung möglich (siehe FAQ). Leistungen, die vor dem Bewilligungsdatum erbracht werden, sind nicht förderfähig und können nicht abgerechnet werden.

Verträge und Aufträge zwischen Unternehmen und F&E-Dienstleister dürfen nicht vor der Entscheidung über den Antrag und der Bewilligung geschlossen bzw. erteilt werden.

Prüfung

Der Projektträger Bayern prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich, nach postalischem Eingang des im Original unterschriebenen PDF-Dokuments „Antrag Innovationsgutschein Bayern“. Vor der Förderentscheidung wird ein Votum einer unabhängigen Person mit entsprechender Fachexpertise eingeholt. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgebessert und erneut eingereicht werden müssen, was die Bearbeitung ihres Antrags erheblich verzögert.

Zuwendungsbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie vom Projektträger Bayern per Post einen Zuwendungsbescheid mit einer Urkunde „Innovationsgutschein“ zugesandt. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen, Mitteilungspflichten und Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid verbindlich sind. Die Nichteinhaltung ist förderschädlich. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, erhalten Sie per Post einen Ablehnungsbescheid.

Projektdurchführung

Das Projekt muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Der Projektstart ist über das Online-Antragssystem an den Projektträger Bayern zu melden. Als Projektstart gilt das Datum der Beauftragung des F&E-Dienstleisters. Zur Durchführung Ihres Vorhabens haben Sie 12 Monate Zeit. Änderungen während der Projektdurchführung, wie z.B. eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, sind in begründeten Fällen möglich. Die Beantragung ist formlos, z.B. per E-Mail, beim Projektträger Bayern einzureichen. Eine Bewilligung ist abzuwarten. Weitere Hinweise finden Sie im Download-Bereich im „Leitfaden zur Projektdurchführung“.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Projekts in Schriftform (postalisch) beim Projektträger Bayern eingereicht werden. Per E-Mail eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Download-Bereich. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgebessert und erneut eingereicht werden müssen, was die Bearbeitung Ihres Verwendungsnachweises erheblich verzögert.

Auszahlung

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die Zuwendung per Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto. Im Anschluss erhalten Sie per Post einen Abschlussbescheid mit Aufstellung des errechneten Ergebnisses. Bitte beachten Sie, dass der bewilligte Fördersatz vor Auszahlung der Fördermittel erneut geprüft und ggfs. korrigiert wird. Bitte beachten Sie, dass wir keine Auszahlung an den F&E-Dienstleister vornehmen. Im Rahmen dieses Förderprogramms treten Sie in Vorleistung und erhalten nachschüssig Ihre Zuwendung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

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