Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Der Freistaat Bayern fördert kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, die Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien erstellen lassen. Die Studien sollen insbesondere anbieterneutrale Machbarkeitsbetrachtungen in technischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht, als Grundlage für geplante Investitionen, enthalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Diese Förderlinie unterstützt folgende Zielsetzungen:

  • Erstellung von Energiekonzepten (durch fachkundige Dritte) zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK
  • Erstellung von Energienutzungsplänen (durch fachkundige Dritte). Das Ziel ist die Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden.

Einen Überblick über die Energieplanung in Bayern und eine Antragshilfe finden Sie auf dem Portal ENP-Online.

Für Unternehmen :

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, sowie kirchliche und andere Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • Gefördert werden Energiekonzepte, erstellt durch fachkundige Dritte, zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % für große Unternehmen, sowie bis zu 50 % für KMU.
  • Der Zuschuss beträgt maximal 50.000 Euro.
  • Nähere Einzelheiten finden sich im Merkblatt zum Förderprogramm (Merkblatt-Kurzfassung).
  • Die Antragstellung auf Förderung kann nur nach Rücksprache bzw. Anmeldung beim Projektträger Bayern über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) des StMWi erfolgen.

Für Kommunale Gebietskörperschaften:

  • Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
  • Gefördert werden Energienutzungspläne und deren Umsetzung sowie Energiekonzepte, erstellt durch fachkundige Dritte. Als Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Der Zu-schuss beträgt bis zu 70 % bei Energienutzungsplänen und 50 % bei Energiekonzepten.
  • Bei der Umsetzungsbegleitung (keine Förderung von Investitionskosten) beträgt der Zuschuss maximal 40.000 Euro, bei Energiekonzepten maximal 50.000 Euro.

Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP)

Das StMWi unterstützt Kommunen im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung über einen neu konzipierten Förderpunkt, der innerhalb des Förderprogramms Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne umgesetzt wird!  
Alle weiteren Informationen und das Leistungsverzeichnis, finden Sie auf ENP Online.   

Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien des Programms.

 

 

Ihr Kontakt

Dr. Peter Wunsch
+49 911 20671-621
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Dr. Eva Kränzlein
+49 911 20671-173
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt Sebastian Müllner
Bayern Innovativ GmbH,
Dr. Sebastian Müllner
+49 911 20671-376
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

Der fachlich zuständige Projektträger ist: Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg

Sie erreichen uns unter der Servicenummer* des Förderlotsen beim Projektträger Bayern: 

0800-0268724 

Wir sind für Sie von Mo. - Do. von 9:30 - 15:00 Uhr und Fr. 9:30 - 13:00 Uhr erreichbar.

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