Wichtige Informationen zur Abrechnung von abgeschlossenen Förderprojekten:
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis ist unterschrieben einzusenden! Vorsteuerabzugsberechtige Fördernehmer geben hierbei Nettobeträge ohne Umsatzsteuer an! Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Fördernehmer, insbesondere kommunale Körperschaften im nicht wirtschaftlichen Bereich, geben Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer an! Reichen Sie hier Ihren Verwendungsnachweis ein!
Verwertungsbericht:
Während der 6-jährigen Mindestbetriebsdauer der Ladestation ist jeweils zum 1. Februar in digitaler Form ein Bericht einzureichen.
Reichen Sie hier Ihren Verwertungsbericht ein!