BayTP+

Häufig gestellte Fragen

Förderung im Überblick

Erster Ansprechpartner für Sie ist der Förderlotse Bayern. In einem Gespräch erfahren Sie, ob das Förderprogramm BayTP+ für Sie geeignet ist. In diesem Fall wird ein Kontakt zu den entsprechenden Fachkollegen hergestellt. Sollte das Programm BayTP+ nicht für Ihr Projekt geeignet sein, berät Sie der Förderlotse Bayern zu alternativen Förderprogrammen.

Gefördert werden die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehenden Kosten. Im Programm BayTP+ werden überwiegend Personalkosten für Forschung und Entwicklung gefördert. Förderfähig sind ferner Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Ausgaben für Auftragsforschung sowie sonstige Betriebsausgaben und Materialkosten für den Prototypenbau. Für kleine und mittlere Unternehmen sind zudem Ausgaben für Erlangung, Validierung und Erteilung von Patenten förderfähig.

Nein. Im Sinne eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit Steuergeldern ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bestehende Vorhaben, die ggf. durch andere Förderungen unterstützt werden, müssen gegen das beantragte BayTP+ Projekt inhaltlich klar abgegrenzt werden.

Voraussetzungen & Antragstellung

Ja. Die BayTP+ Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und deckt in der Regel zwischen 25 % und 50 % Ihrer durch das Projekt entstehenden Kosten. Für die Antragstellung sind Nachweise nötig, die belegen, dass der entstehende Eigenanteil von Ihnen finanziert werden kann.

Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie müssen prüffähig belegen, dass Sie den Eigenanteil der entstehenden Entwicklungskosten finanzieren können, beispielsweise mit Kontoauszügen oder Darlehenszusagen. Ferner sind begleitend zum Antrag unter anderem Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen, sowie eine Liquiditätsplanung, die sich in die Zukunft erstrecken muss.

Die Förderung wird im elektronischen System des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantragt. Erscheint Ihr Projekt geeignet für das Förderprogramm, erhalten Sie von uns einen individuellen Zugangscode zur Einreichung der Skizze. Wird die Skizze positiv beurteilt, erhalten Sie einen neuen individuellen Code zur Antragseinreichung.

Ja. Alle Anfragen, Skizzen, Anträge und sämtliche Informationen, von denen wir im Verlauf des Vorhabens Kenntnis erlangen, werden von uns vertraulich behandelt.

Zeitlicher Rahmen & Fristen

Das Programm BayTP+ ist im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie durchgehend für die Antragstellung offen. Nach einer erfolgreich bewerteten Skizze werden Sie zur Einreichung eines Antrags aufgefordert. Zur Bearbeitung des Antrags und der Zusammenstellung der Unterlagen haben Sie mehrere Wochen Zeit, der für Sie zuständige Mitarbeiter spricht hierzu Genaueres mit Ihnen ab.

Nach ersten positiven Gesprächen reichen Sie elektronisch eine Skizze ein. In der Regel erhalten Sie rund 8 bis 12 Wochen nach Skizzeneingang eine Antwort und werden im positiven Fall zur Antragstellung aufgefordert. Für den Antrag ist eine genauere technische und wirtschaftliche Planung erforderlich, ferner sind begleitende Dokumente zusammenzustellen. Der Antrag wird bei uns erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der Projektträger Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bewerten den Antrag. Im positiven Fall erhalten Sie eine Förderzusage in Form eines Förderbescheids. Zwischen erstem Kontakt und Förderbescheid vergehen nach unserer Erfahrung meist zwischen 6 und 12 Monaten.

Der Förderzeitraum für den Programmteil “Entwicklung” wird von der Dauer des Projektes und damit der inhaltlichen Aufgabenstellung bestimmt. In der Regel werden Vorhaben über einen Zeitraum bis zu drei Jahren gefördert. Die Förderung von technischen Durchführbarkeitsstudien ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.

Start des Vorhabens

Die BayTP+ Förderung muss beantragt werden, bevor das Projekt begonnen wird. Wurden Sie zur Einreichung eines Antrags aufgefordert und haben den Antrag mit sämtlichen begleitenden Unterlagen vollständig eingereicht, dürfen Sie mit der Maßnahme förderunschädlich auf eigenes Risiko beginnen. Ein vorheriger Beginn ist förderschädlich.

Eine rechtsgültige Förderzusage erhalten Sie nach Antragsprüfung in Form eines Bescheides vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Um die Förderung zu erhalten, dürfen Sie noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Dies bedeutet, dass Sie noch nicht mit den eigentlichen Arbeiten des Vorhabens begonnen haben dürfen und auch noch keine derzeitigen oder zukünftigen Leistungen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen, beauftragt haben dürfen.

Auszahlung der Fördermittel

Sie können mindestens zweimal pro Jahr Mittel abrufen. Hierzu sind Unterlagen einzureichen, die die entsprechenden Kosten bei Ihnen belegen, beispielsweise Belege über angefallene Arbeitsstunden, Rechnungen oder Abschreibungen. Im Regelfall werden während des Durchführungszeitraums 80 % der Fördersumme in Mittelabrufen ausgezahlt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie behält 20% der Fördersumme zunächst ein und zahlt diese erst am Ende des Vorhabens, nach der Prüfung des Verwendungsnachweises, aus.

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