Förderprogramm Validierung
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Personalausgaben,
- Sachausgaben,
- Reisekosten (gem. BayRKG) sowie
- in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen
bis insgesamt max. 300.000€.
Nicht förderfähig sind
- Raummieten, Abschreibungen und Verwaltungsgemeinkosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind bayerische staatliche Hochschulen.
Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt 100 %. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Vorhaben muss
- über den Stand der Technik hinausgehen,
- deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
- über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.
Nicht unterstützt werden Vorhaben, die
- vor der Entscheidung über den Antrag der Hochschule bereits begonnen wurden
- im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden
Für das Validierungsprogramm gilt:
- Die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung bzw. der Forschungsergebnisse muss grundsätzlich geklärt sein.
- Schutzrechtsinhaberin muss die Antragsberechtigte sein.
- Die unterstützten Forschungstätigkeiten dürfen nicht mittelbar Personen zu Gute kommen, die zur Vermarktung der Erfindung, die validiert werden soll, bereits ein Unternehmen gegründet haben.
- Das Vorhaben ist dem nichtwirtschaftlichen Teil der Hochschule zuzuordnen.
Wie kann man sich bewerben?
Es gibt entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit thematischen Schwerpunkten.
Welche Pflichten hat die Hochschule?
Das Vorhaben ist dem nichtwirtschaftlichen Teil zuzuordnen. Soweit die antragstellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Hochschule muss daher einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten können.
Die Hochschule verwaltet die Haushaltsmittel und muss sich an die Vorgaben des Haushaltsrechtes halten. Sie ist für die richtlinienkonforme, sparsame und zweckgebundene Mittelverwendung verantwortlich.
Die Hochschule ist zur fristgerechten Einreichung der Berichte und zahlenmäßigen Nachweise verpflichtet.
Alle Informationen zum Förderprogramm VAL
Ihr Kontakt
Für Ihre Fragen zum Förderprogramm Validierung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
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Telefonisch
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Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380
Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
Per E-Mail
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