MVA

Häufig gestellte Fragen

Fördervoraussetzungen & -berechtigte

Forscherteams bayerischer Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine Unternehmensgründung anstreben.

Grundsätzlich ist es möglich mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen, solange keine Doppelförderung vorliegt.

Die Gründung des Unternehmens darf nach Start des Vorhabens erfolgen. Jegliche wirtschaftliche Aktivitäten sind jedoch vom Medical Valley Award abzugrenzen.

Eine erneute Bewerbung zum nächsten Förderaufruf ist grundsätzlich möglich. Es ist empfehlenswert vorab eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Ansprechpartner sind auf dieser Seite zu finden.

Inhalte & Umfang der Förderung

  • Ausgaben aus folgenden Kostengruppen können gefördert werden:
     
    • Personalkosten
      Ausschließlich technisches bzw. medizinisches festangestelltes Personal ist förderfähig. Die Personalausgaben sollen gegenüber den sonstigen projektbezogenen Ausgaben überwiegen.
       
    • Sonstige Betriebsausgaben
      Material sowie Bedarfsmittel, die unmittelbar dem Projekt zuzuordnen sind.
       
    • Ausgaben für Auftragsforschung und technisches Wissen
      Technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Schutzrechte. Ebenso können hier Beratungs- oder gleichwertige Dienstleistungen beantragt werden.
       
    • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
      Gegenstände, die aktiviert und somit auch abgeschrieben werden. Es ist somit nur eine vorhabenanteilige Nutzungsdauer förderfähig.
       
    • Reisekosten
      Maximal 2 % der Personalkosten können für ausschließlich über den Medical Valley Award finanziertes Projektpersonal für Reisen geplant werden.
  • Unternehmensberatungen (z. B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Marktanalysen) und Unternehmercoachings
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
  • Aufwendungen für laufenden Vertrieb und Werbung
  • nicht technologiebezogene Dienstleistungsangebote
  • Einführung von Qualitätsmanagementsystemen

Die Höhe des Awards umfasst 500.000 € pro Forschungsteam.

Antragstellung & Projektdetails

Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Detaillierte Informationen und genaue Angaben hierzu finden Sie im jeweiligen aktuellen Förderaufruf unter Downloads.

Alle Dokumente, die eingereicht werden, sind in Deutsch zu verfassen.

Der Durchführungszeitraum umfasst grundsätzlich 24 Monate.

Dies ist nur im Ausnahmefall und nur für maximal 6 Monate möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung schlüssig fachlich und inhaltlich begründet wird. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Verlängerungen können nur kostenneutral erfolgen. Ein Verlängerungsantrag muss innerhalb des Durchführungszeitraums gestellt werden.

Ja, dies ist nach vorheriger Absprache mit dem Projektträger Bayern möglich. Grundsätzlich soll das Projektteam, welches die Ausgründung anstrebt, an dem Projekt arbeiten.

Ablauf & Fristen

  • Die Empfehlung zum Projektstart ist dem jeweiligen aktuellen Förderaufruf zu entnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Starttermin individuell mit dem Projektträger Bayern zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass ohne Bewilligungsbescheid grundsätzlich nicht mit dem Projekt begonnen werden darf.
  • Spätestens 6 Monate nach der Bewilligung muss mit dem Vorhaben begonnen werden.
  • Die konkreten Fristen sind dem Zuwendungsbescheid bzw. Terminblatt zu entnehmen. Grundsätzlich sind folgende Fristen zu beachten:
    • Der Beginn des Durchführungszeitraums muss dem Projektträger Bayern innerhalb von 2 Wochen angezeigt werden.
    • Das Projekt ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchzuführen. Es sind entsprechend nur die im Bewilligungszeitraum erbrachten Leistungen zuwendungsfähig.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt für bayerische Hochschulen mittels Zuweisung.
  • Die Auszahlung für Universitätskliniken und sonstige Forschungseinrichtungen erfolgt rückwirkend nach Prüfung der eingereichten Mittelabrufe.

Pflichten & Kommunikation

  • Datum Projektstart
  • Ausgründung zum Unternehmen
  • Veränderungen in Ihrem Vorhaben (z.B. Adressänderung, Insolvenzantrag, Änderungen in der Gesellschafterstruktur, usw.)
  • Nachträgliche Änderungen am Vorhaben (z.B. zeitliche und inhaltliche Veränderungen verglichen mit dem Projektplan, Veränderungen bzgl. der Höhe der Kosten, usw. Wichtig: Diese müssen vorab beantragt und bewilligt werden.)
  • Inhaltliche Änderungen, Veränderungen der Kostenstruktur, Veränderungen der zeitlichen Planung müssen beim Projektträger Bayern schriftlich beantragt werden. 
  • Bitte beachten Sie, dass Änderungen nur innerhalb des im Zuwendungsbescheids genannten Bewilligungszeitraumes möglich sind. 
  • Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag mit einer nachvollziehbaren Begründung am besten per E-Mail an kontakt(at)projekttraeger-bayern.de oder reichen ihn postalisch ein.
    • Im Fall einer Verlängerung des Bewilligungszeitraumes geben Sie bitte auch den erforderlichen Verlängerungszeitraum sowie eine stichhaltige Begründung an.
    • Im Fall einer Veränderung der Kostenstruktur geben Sie an, in welcher Höhe Kosten aus einer Kostengruppe eingespart werden sollen und wofür diese stattdessen aufgebracht werden sollen.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung.

Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Widerruf des Bewilligungsbescheides, ggf. auch für die Vergangenheit.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nicht von der Bayern Innovativ GmbH erhalten haben, sondern vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Eine Verwendung der Wort-Bildmarke der Bayern Innovativ GmbH ist daher nicht zulässig.
  • Die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kann auf folgender Webseite herunterladen werden: www.stmwi.bayern.de/design Dort finden Sie auch genauere Hinweise zur Verwendung. Bitte beachten Sie, dass die Wort-Bildmarke nicht nur ein Logo ist, sondern durch das Staatswappen ein Hoheitszeichen beinhaltet, dessen unrechtmäßige Verwendung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Prüfen Sie daher vor der Anwendung die Rechtmäßigkeit (z.B. durch Rücksprache mit der Kontaktperson aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie).

Alle Informationen zum Förderprogramm MVA

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Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

Telefonisch

Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

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Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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