Kongressinitiative Bayern
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften,
- selbstständig und freiberuflich Tätige.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch solche Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.
Gefördert werden Veranstaltungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranstaltung findet in Bayern statt. Der Sitz des Veranstalters ist für die Förderung unerheblich.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder von den drei vorangegangenen Veranstaltungen hat mindestens eine nicht in Bayern stattgefunden oder bei Veranstaltungen, die bisher erst ein- oder zweimal durchgeführt wurden, hat mindestens eine Veranstaltung nicht in Bayern stattgefunden. Veranstaltungen können bis zu zwei Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren gefördert werden.
- Die Veranstaltung dauert mindestens zwei Tage mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Veranstaltungsprogramm. Nicht zum inhaltlichen Programm gehören Pausen und Programmteile, die im Wesentlichen der Unterhaltung dienen.
- Die Veranstaltung hat an jedem Veranstaltungstag, abhängig vom Veranstaltungsort, mindestens 100-300 Teilnehmende vor Ort. Hybrid-Veranstaltungen sind förderfähig, jedoch werden online Teilnehmende bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht mitgezählt.
- Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit (z. B. Tochtergesellschaft) zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen. Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:
- Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten,
- Ausgaben für Bewirtung (Catering),
- Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
- Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
- Ausgaben für allgemeine Organisation,
- Registrierung/Hostessen vor Ort,
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
- Ausgaben für die Sicherheit,
- Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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Kontakt
Sie haben Fragen?
Sie erreichen uns unter folgender Servicenummer: 0911 20671-370
Mo.-Do.: 9 - 11 Uhr und 14 - 16 Uhr
Fr.: 9 - 11 Uhr
Alternativ senden Sie uns eine E-Mail mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens
Per E-Mail kontaktieren Zum Kontaktformular
Fachlich zuständiger Projektträger:
Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg
Sie haben Fragen zu anderen Förderprogrammen oder wünschen einen allgemeinen Überblick? Gerne können Sie sich auf der Webseite des Förderlotsen Bayern informieren.