LSM
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Verbund-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
in der Medizintechnik.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen
Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein, der auch die wirtschaftliche Verwertung der Entwicklung übernimmt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.
Wie wird gefördert?
Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagfreie) Förderquote in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.
Ausgaben aus folgenden Kostengruppen können gefördert werden:
- Personalkosten
Ausschließlich technisches bzw. medizinisches festangestelltes Personal ist förderfähig. Die Personalausgaben sollen gegenüber den sonstigen projektbezogenen Ausgaben überwiegen.
- Sonstige Betriebsausgaben
Material sowie Bedarfsmittel, die unmittelbar dem Projekt zuzuordnen sind.
- Ausgaben für Auftragsforschung und technisches Wissen
Technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Schutzrechte. Ebenso können hier Beratungs- oder gleichwertige Dienstleistungen beantragt werden.
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
Gegenstände, die aktiviert, und somit auch abgeschrieben werden. Es ist somit nur eine vorhabenanteilige Nutzungsdauer förderfähig.
- Reisekosten
Reisekosten können ausschließlich von Hochschulen/Forschungseinrichtungen für das geförderte Projektpersonal in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d.h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
- Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
- Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
- Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese nachweisen können.
- Der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundes soll auf den bzw. die gewerblichen Partner entfallen.
Details zu den Voraussetzungen sind dem jeweiligen Förderaufruf sowie den Richtlinien (siehe Downloads) zu entnehmen.
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Für Ihre Fragen zum Förderprogramm LSM steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
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Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
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Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
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