LSM

Häufig gestellte Fragen

Projektvoraussetzungen

Die Projekte sollten für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren angelegt sein. Dieser geplante Zeitraum sollte nicht überschritten werden.

Es sind nur technische Arbeitspakete, welche der Forschung und Entwicklung zuordenbar sind, förderfähig. Arbeitspakete wie Projektmanagement oder Erstellung eines Marketingkonzepts sind nicht förderfähig.

Die Empfehlung zum Projektstart ist dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Starttermin individuell in Absprache mit dem Projektträger Bayern anzupassen.

Ja, alle Verbundpartner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben. Dort muss der Großteil der Projektarbeiten durchgeführt werden.

Bei Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll der überwiegende Anteil der Kosten des Gesamtvorhabens auf die Unternehmen entfallen.

Förderfähige Kostengruppen sind Personalkosten, sonstige Betriebsausgaben, Ausgaben für Auftragsforschung, Kosten für Instrumente und Ausrüstung und Reisekosten (nur für Forschungseinrichtungen).

Der überwiegende Anteil der Kosten soll auf die Personalkosten entfallen.

Höhe der Förderung

Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 50 % erhalten.
Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert.
Die (zuschlagfreie) Förderquote des Gesamtverbunds beträgt max. 50 %.

Die Höhe der verfügbaren Mittel entnehmen Sie bitte dem jeweiligen aktuellen Förderaufruf.

Bewerbungsverfahren

Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Detaillierte Informationen und genaue Angaben zu den notwendigen Dokumenten finden Sie im jeweiligen aktuellen Förderaufruf.

Die Skizze soll von einem gewerblichen Verbundpartner (i.d.R. federführendes Unternehmen) eingereicht werden. Es ist pro Verbund eine Skizze einzureichen.

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Skizzenphase, darf ein Antrag eingereicht werden.
Der Antrag wird von jedem Verbundpartner einzeln eingereicht. Die genaue Vorgehensweise wird in der Antragsberatung erläutert.

Eine erneute Bewerbung zum nächsten Förderaufruf ist grundsätzlich möglich. Es ist empfehlenswert vorab eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Ansprechpersonen sind unter Kontakt zu finden.

Förderphase

Ein Wechsel der Projektmitarbeitenden ist nach vorheriger Absprache mit dem Projektträger Bayern möglich. Dazu müssen i.d.R. Qualifikationsnachweise und Arbeitsverträge zur Prüfung vorgelegt werden.

Eine Verlängerung ist nur im Ausnahmefall möglich und nur für den gesamten Verbund. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung fachlich und inhaltlich schlüssig begründet wird. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.

Verlängerungen können nur kostenneutral erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Widerruf des Zuwendungsbescheids.

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Ihr Kontakt

Für Ihre Fragen zum Förderprogramm LSM steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Lena Weiß
+49 911 20671-651
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Rebecca Hirsch
+49 911 20671-652
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Cita Desch
+49 911 20671-609
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Dr. Lisa Heitmann
+49 911 20671-672
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

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Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

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Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

Per E-Mail

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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