FLÜGGE
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger, innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.
Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,
- bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen, Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
- die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten.
- deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.
Berücksichtigt werden können Vorhaben, die
- über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,
- deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
- über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern. Die Einreichung der Anträge erfolgt über die Technologietransferstellen oder die technologietransferbeauftragten Personen der Hochschule.
Die gründungswilligen Personen erhalten ein Stipendium.
Wie wird gefördert?
- Stipendium für gründungswillige Personen: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
- Übernahme von Sachausgaben der Hochschule in Höhe von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien (Einen Überblick über förderbare und nicht förderbare Sachausgaben finden Sie in unseren FAQs)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die bayerische Hochschule:
- muss in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sein,
- benennt eine Person für das Mentoring,
- stellt den Gründungswilligen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastrukturen) zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel.
Die gründungswilligen Personen:
- müssen der antragstellenden Hochschule angehören.
- Sind sie bei der Hochschule beschäftigt, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50% betragen.
- Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein.
- Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden
- Mindestens eine der gründungswilligen Personen muss zu den innehabenden bzw. mitinhabenden Personen der Nutzungs-/Schutzrechte gehören.
- sind für ihre Sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich.
Alle Informationen zu FLÜGGE
Ihr Kontakt
Für Ihre Fragen zum Förderprogramm FLÜGGE steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern
Telefonisch
Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380
Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
Per E-Mail
Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.
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