BayDiGuP
Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Erste Stufe:
Die Projektskizze ist über den Projektleiter bei Einzelprojekten oder den Projektkoordinator des jeweiligen Verbundes beim Projektträger Bayern einzureichen.
Die für eine Förderung geeigneten Projektideen werden auf Grundlage der Bewertung und Priorisierung vom Projektträger und dem Gutachtergremium ausgewählt. Das Gutachtergremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Anschließend werden die ausgewählten Projektteams zu einer Kurzpräsentation des Vorhabens eingeladen. Das Auswahlergebnis wird dem Projektleiter bzw. dem Projektkoordinator schriftlich mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird über das Bewertungsverfahren keine Auskunft erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht nicht. Für die zweite Verfahrensstufe werden alle Projekte, deren Projektskizze positiv bewertet wurde, aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. Nicht zur Antragstellung aufgeforderte Projektskizzen werden nicht weiterverfolgt. Eine erneute Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich möglich.
Zweite Stufe:
Im Falle einer Förderempfehlung erhalten Sie vom Projektträger Bayern alle für die Antragstellung benötigten Unterlagen. Zusätzlich findet eine verpflichtende Antragsberatung statt. Dafür wird sich der Projektträger Bayern mit dem Projektkoordinator in Verbindung setzen. Im Anschluss an die Beratung ist binnen sechs Wochen fristgerecht der Förderantrag einzureichen. Als frühester Beginn des Durchführungszeitraums wird drei Monate nach Eingang des vollständigen und prüffähigen Förderantrags empfohlen. Grundsätzlich nicht gefördert werden können Vorhaben, mit denen vor der Bewilligung begonnen wurde. Das StMGP trifft nach einer abschließenden Prüfung die Entscheidung über den Förderantrag und veranlasst den Erlass der Bewilligung.
Alle Informationen zum Förderprogramm BayDiGuP
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