BayDiGuP
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Es können Einzel- oder Verbundvorhaben über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Der Projektbeginn kann erst nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung erfolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen.
Wie wird gefördert?
Maximal können je nach Eigeninteresse und Leistungskraft des Zuwendungsempfängers 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Der individuelle Fördersatz bestimmt sich nach der Prüfung der förder-, zuwendungs- und EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall. Die in Ziffer 5.3 BayDiGuP genannten Angaben beziehen sich lediglich auf eine mögliche Maximalförderung. Unternehmen können i.d.R. erfahrungsgemäß mit einem durchschnittlichen Fördersatz i. H. v. 50 % rechnen, wobei Abweichungen nach unten und oben möglich sind. So können bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Bereich der Grundlagenforschung oder bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bis zu 90 % der Ausgaben gefördert werden und bei Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung dagegen die Förderung auch weiter unter den 50 % liegen. Eine detaillierte Prüfung und Bestimmung des Fördersatzes erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung und -entwicklung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Projekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Gefördert werden grundsätzlich nur Vorhaben im Gebiet des Freistaats Bayern. Förderungen in Gebieten außerhalb Bayerns sind nur möglich, wenn das Gesamtvorhaben einen Durchführungsschwerpunkt in Bayern hat und sich durch die Finanzierung von Aktivitäten außerhalb Bayerns ein eindeutiger und nachweisbarer Nutzen im Sinne des Zuwendungszwecks für den Freistaat Bayern ergibt.
Alle Informationen zum Förderprogramm BayDiGuP
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