H2N
Häufig gestellte Fragen
Förderung im Überblick
Gefördert wird der Erwerb und das Leasing von emissionsfreien oder sauberen neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff- Verbrennerantrieb.
Nein. Im Sinne eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit Steuergeldern ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bestehende Vorhaben, die ggf. durch andere Förderungen unterstützt werden, müssen gegen das beantragte H2N Projekt inhaltlich klar abgegrenzt werden.
Während der Förderaufruf geöffnet ist, können Sie einen Antrag über unser elektronisches Antragssystem stellen. Eine vorherige Freischaltung durch den Projektträger Bayern ist hierbei nicht notwendig.
Fristen & Pflichten
Die Umsetzung des Förderprogramms H2N erfolgt über Förderaufrufe, in welchem die genauen Fristen noch bekanntgegeben werden.
Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate. Genauere Informationen finden Sie unter dem beschriebenen Verfahren.
Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie müssen prüffähig belegen können, dass Sie den Eigenanteil der entstehenden Kosten finanzieren können. Welche Nachweise Sie zu erbringen haben, können Sie dem Antragssystem entnehmen.
Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Widerruf des Zuwendungsbescheids.
Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten gefördert werden können. Die Förderung wird je nach Nutzfahrzeugklasse gedeckelt. Die genauen Förderbedingungen werden in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben.
Gemäß Nr. 5.3 der Förderrichtlinie werden die maximalen Zuwendungssummen pro Fahrzeug je nach Fahrzeugklasse festgelegt und im jeweiligen Förderaufruf bekanntgegeben. Die Förderrichtlinie sieht somit eine Kappungsgrenze vor. Eine Differenzierung nach Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerfahrzeugen ergibt sich gegebenenfalls aus dem Förderaufruf.
Gemäß Nr. 5.2.1 der Förderrichtlinie sind die Investitionsmehrausgaben maßgeblich, die sich aus dem Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug ergeben. Der Antragsteller hat hierzu ein Vergleichsangebot für ein baugleiches, konventionell angetriebenes Fahrzeug vorzulegen. Dieses muss nicht zwingend vom selben Hersteller stammen, maßgeblich ist die technische Vergleichbarkeit des Fahrzeugs.
Gemäß Nr. 5.2.2 der Richtline entsprechen die Mehrausgaben im Fall des Leasings der Differenz zwischen dem Kapitalwert des Leasings des emissionsfreien oder sauberen Fahrzeugs und dem Kapitalwert des Leasings eines den bereits geltenden einschlägigen Unionsnormen entsprechenden Fahrzeugs derselben Klasse, das ohne die Zuwendung geleast worden wäre. Bei der Bestimmung der zuwendungsfähigen Ausgaben werden die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Betriebskosten, u. a. Energiekosten, Versicherungskosten und Wartungskosten, nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie im Leasingvertrag enthalten sind. Insofern erfolgt die Berechnung auf Basis des Unterschieds der Leasingraten (ohne Betriebskosten o.Ä.) aufsummiert über den Zeitraum des Leasings.
Unechter Mietkauf & Leasing
Antragssteller und Zuwendungsempfänger ist der Leasingnehmer oder der Mietkäufer mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, auf den das Fahrzeug zugelassen ist und der das Fahrzeug in Bayern stationiert hat. Leasinggesellschaften oder sonstige können den Leasingnehmer zwar bei der Antragsstellung unterstützen, den Antrag müssen die Leasingnehmer stellen. Die Förderung kann nicht an den Leasinggeber abgetreten werden.
Antragssteller und Zuwendungsempfänger ist der Leasingnehmer. Der Leasinggeber ist im Förderprozess nicht involviert und dessen Standort somit nicht förderrelevant.
Die Förderrichtlinie sieht keine Beschränkung auf bestimmte Leasing- oder Kaufmodelle vor. Förderfähig sind daher grundsätzlich unterschiedliche Ausgestaltungen des Leasings oder auch des (Miet-) Kaufs, sofern das Fahrzeug in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen ist und die Zweckbindungsfrist von mindestens 24 Monaten im Fall des Leasings gemäß Nr. 7.2 der Förderrichtlinie eingehalten wird. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug mindestens während der Zweckbindungsfrist ununterbrochen im Freistaat Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bleibt.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung der zuwendungsfähigen Ausgaben die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Betriebskosten, u.a. Energiekosten, Versicherungskosten und Wartungskosten, nicht berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie im Leasingvertrag enthalten sind. Insofern können Anträge für alle diese Leasingvarianten gestellt werden, die dann im Einzelfall auf Ihre Förderfähigkeit geprüft werden.
Die Konstellation, dass das geförderte Nutzfahrzeug im Rahmen einer Vermietung an ein oder mehrere andere Unternehmen weitergegeben wird, während das Nutzfahrzeug weiterhin auf den Zuwendungsempfänger ununterbrochen zugelassen bleibt und sich Zuwendungsempfänger sowie Mieter in Bayern befinden, ist grundsätzlich nicht förderschädlich. Dabei muss sichergestellt werden, dass die geforderte Laufleistung im Umfang von 20.000 km weiterhin erfüllt wird, damit der Förderzweck nicht verfehlt wird.
Die Zulassung des Nutzfahrzeugs auf einen Mieter und damit nicht auf den Zuwendungsempfänger ist mit der Förderrichtlinie hingegen nicht vereinbar.
Auszahlung
Gemäß Nr. 6.7 der Förderrichtlinie erfolgt die Auszahlung an den Zuwendungsempfänger, der zugleich Antragsteller sein muss.
Bei Kauf des Fahrzeugs erfolgt die Zuwendung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Im Falle des Leasings oder des Mietkaufs sind mehrere Teilzahlungen möglich, wobei die Auszahlungsmodalitäten im Zuwendungsbescheid geregelt sind.
Die darauffolgende Bearbeitungszeit kann nicht verbindlich vorausgesagt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch mit etwa zwei bis drei Monaten bis zur Auszahlung zu rechnen.
Alle Informationen zum Förderprogramm H2N
Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern
Telefonisch
Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
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Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
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