Kommunale Energiekonzepte und Energienutzungspläne

Förderbedingungen

Was wird gefördert?

  • Der Kurz-ENP beschränkt sich auf die Empfehlung zur Durchführung eines interkommunalen Konvoiverfahrens für die Wärmeplanung. Untersuchungsinhalte der eigentlichen Wärmeplanung sind nicht förderfähig.
    • Die Gebietskulisse ist auf max. 15 Gemeinden und die Gebietsempfehlung auf max. 10 - 12 Gemeinden in dem einzelnen Konvoi beschränkt.
    • In einem landkreisweiten Kurz ENP können mehr als 15 Gemeinden beteiligt und untersucht werden, diese werden dann in mehrere Konvois aufgeteilt. In Ausnahmefällen kann ein Landkreis auch mehrere Anträge stellen, die bereits gebietsweise gegliedert sind.
       
  • Erstellung von Energienutzungsplänen (ENP) und Ergänzungs-ENP - kommunal und interkommunal - durch fachkundige Dritte mit dem Ziel der Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien und KWK.
    • Ein ENP ist ein informelles Planungsinstrument. Es werden Möglichkeiten der Energieeinsparung, der Energieeffizienzsteigerung sowie der Umstellung auf regenerative Energieträger in einer räumlichen Betrachtung untersucht. Er dient als Entscheidungsgrundlage für beihilfefreie nicht wirtschaftliche Betätigungen der kommunalen Gebietskörperschaften.
    • Einzelne Themen können im Rahmen des Energienutzungsplans genauer betrachtet werden. Mögliche Schwerpunktprojekte sind beispielsweise Wasserstoffinfrastruktur und Ladeinfrastruktur.
    • Es bestehen Möglichkeiten einer Aktualisierung oder Fortschreibung eines bereits bestehenden Energienutzungsplans, einem sog. Folgeenergienutzungsplan. Methodisch ähnelt er dem ursprünglichen ENP, enthält jedoch den Abschnitt „Zielerreichungsbetrachtung“.
       
  • Umsetzungsbegleitungen für Maßnahmen (keine Investitionszuschüsse), die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden.
     
  • Erstellung von kommunalen Energiekonzepten (EK) durch fachkundige Dritte zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
    • Ein EK ist eine umfassende energetische Analyse einzelner kommunaler Liegenschaften bzw. thematisch klar begrenzter kommunaler Vorhaben. Sie sind Einzelvorhaben ohne eine übergeordnete Studie.

Eigenleistungen und Investitionskosten sind nicht zuwendungsfähig. Außerdem ist eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union oder anderen öffentlichen Mitteln ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Wie wird gefördert?

Kurz-ENP:

Die Förderung für einen Kurz-ENP erfolgt gem. nachfolgender Staffelung:

  • 80% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) bis zur Höhe von 10.000 €
  • 70% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) von über 10.000 € bis zur Höhe von 15.000 €
  • 60% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) von über 15.000 €

Von der Staffelung ausgenommen ist die Förderung von Kurz-ENP auf Landkreisebene, hier werden 80% Förderquote angesetzt. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten (netto) liegt bei 25.000 € für Kurz-ENP auf Gemeindeebene. Bei einem Kurz-ENP auf Landkreisebene ist der Höchstbetrag von der Anzahl der zu untersuchenden Gemeinden abhängig:

  • Bis 19 Gemeinden: 25.000 €
  • 20 – 29 Gemeinden: 35.000 €


Kommunales Energiekonzept:

Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersumme ist auf den Höchstbetrag von 50.000 € gedeckelt.


Kommunaler Energienutzungsplan / Ergänzungs-ENP:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt für kommunale Gebietskörperschaften bis zu 70 %. Ein zusätzlicher Förderbonus von bis zu 10 % ist für bestimmte interkommunale Schwerpunktbetrachtungen möglich.


Folgeenergienutzungsplan:

Frühstens 3 Jahre nach Fertigstellung des Original-Energienutzungsplans. Die Förderung kann maximal 20.000 € bzw. 40.000 € bei einem interkommunalen Untersuchungsgebiet betragen.


Umsetzungsbegleitung:

Bei der Begleitung beträgt der Zuschuss maximal 40.000 €.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kurz-ENP

  • Antragsberechtigt und in der Untersuchungskulisse berücksichtigbar sind kommunale Gebietskörperschaften mit
    • einer voraussichtlichen Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung nach WPG (nicht bei bereits vorliegenden und bestandsgeschützten Wärmeplänen z.B. im Rahmen der Bundesförderung)
    • mind. einem Indikator für ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet z.B. (potenzielle) Großabnehmer, (potenziell) relevante EE-Wärmequellen, keine lockere Bebauung/ Siedlungsstruktur, Nähe zu bereits vorhandenem Wärmenetz, vorhandenes Wärmenetz mit Erweiterungspotenzial)
  • Das auf ENP Online zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnis ist verpflichtend zu verwenden.
  • Direktvergabe nach Marktrecherche bis Auftragswert von 25.000 € (netto) möglich.
  • Übersicht der zu untersuchenden Gemeinden mit Hinweis auf bereits ZUG geförderte Gemeinden (diese sind nicht förderfähig)
  • Lageplan zu dem zu untersuchenden Gebiet


Energienutzungspläne und Energiekonzepte:

  • Mindestens 3 anbieterneutrale Vergleichsangebote für die Untersuchung auf Basis von ENP Online.
  • Übersicht über bereits geförderte Energiekonzepte bzw. Energienutzungspläne.
  • Lageplan zu den zu untersuchenden Gebäuden bzw. Bebauungsplan des zu untersuchenden (Neubau-) Gebietes.


Umsetzungsbegleitung:

  • Mindestens 3 anbieterneutrale Vergleichsangebote für die Untersuchung auf Basis von ENP Online, außer die Begleitung soll durch den Verfasser des Energienutzungsplans durchgeführt werden. Hier genügt dessen Angebot. Das Vergaberecht ist einzuhalten.
  • Übersicht und Beschreibung der Maßnahmenvorschläge aus dem Energienutzungsplan, die umgesetzt werden sollen.
  • Bestätigung des Antragstellers, dass für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge kein fachlich geeignetes Personal vorhanden ist.

Alle Informationen zu Förderung von kommunalen Energienutzungsplänen

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Dr. Peter Wunsch
+49 911 20671-621
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
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+49 911 20671-173
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt Sebastian Müllner Bayern Innovativ GmbH,
Dr. Sebastian Müllner
+49 911 20671-376
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

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