Transformationsfonds Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen
Verfahren
- Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Neuheit der Förderrichtlinie, ist zunächst eine individuelle Beratung unabdingbar.
- Ist eine Antragstellung aussichtsreich, so erfolgt ein zweistufiges Antragsverfahren. Hierbei wird in der ersten Stufe eine Projektskizze inklusive einer Projektbeschreibung eingereicht. Bei positiver Begutachtung werden Antragsstellende zur formalen Antragstellung aufgefordert. Diese erfolgt über unser elektronisches Antragssystem.
Persönliche Beratung
In einem ersten Schritt geben wir Ihnen gern telefonisch weitere individuelle Auskünfte zum Programm BayTP+. Wir schätzen in diesem Gespräch unverbindlich ein, ob Ihre Planungen im Rahmen des Programms gefördert werden könnten. Vereinbaren Sie hierzu gern direkt einen Gesprächstermin mit unserem Team Förderlotse Bayern.
Bei voraussichtlicher Eignung Ihres Vorhabens für das Programm bitten wir Sie im Anschluss um eine kurze schriftliche Zusammenfassung (Exposé) Ihres Projektes und um Hintergrundinformationen zu Ihrem Unternehmen.
- Das Exposé hilft unseren Technologie-Experten, komplexe und technisch anspruchsvolle Vorhaben einschätzen zu können. Die Inhalte Ihres Exposés und das weitere Vorgehen besprechen wir mit Ihnen bei einem Beratungstermin.
- Sollte das Programm nicht zu Ihrem Vorhaben passen, versuchen wir, geeignete Alternativen aufzuzeigen.
- Erscheint Ihr Vorhaben förderfähig, werden Sie zur Einreichung einer Skizze aufgefordert.
Skizze
Stellen Sie uns Ihr Projekt in einer Projektskizze vor (15 Seiten). Die geforderte Projektbeschreibung und das Skizzenformular erhalten Sie nach positiver Exposé Besprechung und persönlicher Beratung von uns. Bereits jetzt sollten Sie Angebote für die notwendige Anlagentechnik einholen.
- Nach Einreichung wird Ihre Skizze von uns fach- und finanztechnisch geprüft.
- Im Anschluss erfolgt eine Bewertung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
- Bewertungsgrundlage sind die in der Richtlinie beschriebenen Auflagen und Ziele. Ebenso fließen die Expertise des Fördernehmers sowie die Plausibilität der Skizze ein.
- Das Ergebnis der Prüfung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
- Wird Ihre Skizze positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
Antrag
- Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Antragssystem des Freistaates Bayern. Den Zugangscode für Ihr Antragsformular erhalten Sie von uns.
- Der Antrag erfordert eine detaillierte fachliche Projektbeschreibung und -planung. Die Ziele des Vorhabens und der Arbeits- und Verwertungsplan sind ausführlicher und konkreter darzustellen.
- Bestandteil ist auch ein genauer Finanzierungsplan. Die vorgesehene Finanzierung des Eigenanteils ist mit prüffähigen Unterlagen zu belegen.
- WICHTIG: Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen! Hierzu gehören gegebenenfalls auch zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen, die wir von Ihnen anfordern.
- Falls Sie einen vorzeitigen Beginn anstreben, müssen Sie diesen fachlich in der Projektbeschreibung begründen.
Antragsprüfung
- Ihr vollständiger Antrag wird technologisch und finanztechnisch geprüft.
- Im Anschluss wird der Antrag im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und von der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung geprüft.
- Bei positiver Beurteilung und nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie Einplanung der Fördermittel im bayerischen Haushalt, sendet Ihnen die bayerische Transformations- und Forschungsstiftung einen Zuwendungsbescheid per Post zu.
Zuwendungsbescheid
- Bewilligungsbehörde ist die bayerische Transformations- und Forschungsstiftung.
- Ihr Zuwendungsbescheid enthält einen Zeitplan mit verbindlichen Terminen für den gesamten Ablauf des Vorhabens sowie für die Einreichung von Mittelabrufen und Zwischenberichten.
Durchführungszeitraum
- Sie bearbeiten aktiv Ihr Projekt.
- Die in diesem Zeitraum entstehenden Kosten werden gemäß der Richtlinie gefördert.
- Der Projektfortschritt ist über Zwischenberichte zu festgesetzten Zeitpunkten mindestens zweimal im Jahr zu belegen.
- Mindestens zweimal pro Jahr rufen Sie Fördermittel ab.
- Die Mittelabrufe werden finanz- und fachtechnisch durch den Projektträger Bayern geprüft. Im Anschluss wird der anteilige Zuschuss durch die bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ausgezahlt.
- Das Ende des Durchführungszeitraums ist mit einem Verwendungsnachweis verbunden. Das gesamte Vorhaben wird fachlich und finanztechnisch durch den Projektträger Bayern abschließend geprüft. Im Regelfall werden während des Durchführungszeitraums 70 % der Fördersumme in Mittelabrufen ausgezahlt. Erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die restlichen 30 % der bewilligten Fördersumme durch die bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ausbezahlt.
Verwertungszeitraum
- Auf die Durchführungsphase folgt ein fünfjähriger Verwertungszeitraum. Währenddessen sind jährlich Kurzberichte einzureichen; die Mittel bleiben bis zum Ablauf des Verwertungszeitraums zweckgebunden.