Transformationsfonds Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
- Investition in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffen.
- Investitionen in innovative Recyclinganlagen zur stofflichen Nutzung von Kunststoffen, die zum Schließen von Kohlenstoffkreisläufen betragen.
- Nicht gefördert werden Anlagen, die hauptsächlich der energetischen Nutzung dienen. Insbesondere gehören hierzu Biogasanlagen oder Anlagen zur Biomasseverbrennung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Freistaat Bayern haben.
- Die geförderte Anlage muss an einer dieser Stellen zum Einsatz kommen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten.
- Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis.
- Die Förderung erfolgt nach Art. 17 AGVO für KMU:
- 10 % Förderung der Investitionskosten für Mittlere Unternehmen,
- +10 % Förderung der Investitionskosten für Kleine Unternehmen (insgesamt bis zu 20% möglich),
- Die Förderung beträgt maximal 8,25 Mio. € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
- Alternativ erfolgt die Förderung nach Art. 47 AGVO als Investitionsbeihilfe der Investitionsmehrkosten:
- Förderquote: 40 % der Investitionsmehrkosten,
- 40 % +10 % für Mittlere Unternehmen,
- 40 % +20 % für Kleine Unternehmen,
- +5 % wenn in Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
- Die Förderung beträgt maximal 30 Mio. €. pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
- Förderquote: 40 % der Investitionsmehrkosten,
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Anlage muss einen positiven Klimaschutzeffekt erzielen (Nachweis beispielsweise durch THG Zertifizierung nach Beendigung des Projekts) von mind. 40 % im Vergleich zum Stand der Technik.
- Die Anlage muss einem Niveau von TRL 8 entsprechen. Ein Machbarkeitsnachweis ist entsprechend bei Antragstellung erforderlich.
- Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden.