Transformationsfonds Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen

Förderbedingungen

Was wird gefördert?

  • Investition in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffen.
  • Investitionen in innovative Recyclinganlagen zur stofflichen Nutzung von Kunststoffen, die zum Schließen von Kohlenstoffkreisläufen betragen. 
  • Nicht gefördert werden Anlagen, die hauptsächlich der energetischen Nutzung dienen. Insbesondere gehören hierzu Biogasanlagen oder Anlagen zur Biomasseverbrennung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Freistaat Bayern haben.
  • Die geförderte Anlage muss an einer dieser Stellen zum Einsatz kommen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. 
  • Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis.
  • Die Förderung erfolgt nach Art. 17 AGVO für KMU:
    • 10 % Förderung der Investitionskosten für Mittlere Unternehmen,
    • +10 % Förderung der Investitionskosten für Kleine Unternehmen (insgesamt bis zu 20% möglich),
    • Die Förderung beträgt maximal 8,25 Mio. € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
  • Alternativ erfolgt die Förderung nach Art. 47 AGVO als Investitionsbeihilfe der Investitionsmehrkosten:
    • Förderquote: 40 % der Investitionsmehrkosten,
      • 40 % +10 % für Mittlere Unternehmen,
      • 40 % +20 % für Kleine Unternehmen,
      • +5 % wenn in Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
    • Die Förderung beträgt maximal 30 Mio. €. pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Die Anlage muss einen positiven Klimaschutzeffekt erzielen (Nachweis beispielsweise durch THG Zertifizierung nach Beendigung des Projekts) von mind. 40 % im Vergleich zum Stand der Technik. 
  •  Die Anlage muss einem Niveau von TRL 8 entsprechen. Ein Machbarkeitsnachweis ist entsprechend bei Antragstellung erforderlich.
  • Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden.

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