Transformationsfonds Kreislaufwirtschaft: Chemisches Recycling von Kunststoffen

Häufig gestellte Fragen

Förderfähigkeit

Nein, Anlagen mit überwiegend energetischer Verwertung sind nicht förderfähig. Hierzu zählen auch Biogasanlagen oder Anlagen zur Biomasseverbrennung.

Nein. Nur Anlagen zur Verwertung von hauptsächlich kohlenstoffhaltigen Materialien sind förderfähig.

Beim chemischen Recycling werden Kunststoffabfälle in ihre ursprünglichen Bestandteile oder in neue Grundstoffe zerlegt. Im Gegensatz zum mechanischen Recycling, bei dem Kunststoffe physikalisch zerkleinert und wiederverwertet werden, werden beim chemischen Recycling chemische Prozesse eingesetzt. Diese Prozesse können thermisch oder nicht-thermisch sein. (Quellen: Chemisches Recycling | Umweltbundesamt; Chemisches Recycling – Ein Baustein zur Schließung von Stoffkreisläufen - Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.)

  • Thermische Verfahren: Hierzu zählen beispielsweise Pyrolyse, Vergasung und Verbrennung mit Energierückgewinnung. Bei diesen Verfahren werden Kunststoffe bei hohen Temperaturen in ein Gasgemisch oder Flüssigkeiten zersetzt, aus denen dann neue Produkte hergestellt werden können.
  • Nicht-thermische Verfahren: Diese Verfahren umfassen beispielsweise Solvolyse oder Depolymerisation, bei denen Kunststoffe mit Hilfe von Lösungsmitteln oder Katalysatoren in ihre Monomere zerlegt werden.

Dies bedeutet, dass ein essenzieller Teil des in den Recyclingprozess eingebrachten Kunststoffs als Rohstoff wiederverwendet werden muss. Dieser Teil stellt das Hauptprodukt des Recyclingprozesses dar. Anlagen, die den Kohlenstoff lediglich als CO2 speichern, sind nicht förderfähig.

TRL 8: Qualifiziertes System mit Nachweis der Funktionstüchtigkeit im Einsatzbereich 
Die Systementwicklung ist beendet. Vollständige Integration in die betriebliche Hardware und Softwaresysteme ist erfolgt. Ein Großteil der Benutzerdokumentation, Ausbildungsdokumentation und Wartungsdokumentation sind verfügbar. Das System wurde funktionsgeprüft in simulierten und Betriebsszenarien. Verifizierung und Validierung abgeschlossen.

Definition des technologischen Reifegrads

Ablauf der Förderung

Erster Ansprechpartner für Sie ist der Förderlotse Bayern. In einem Gespräch erfahren Sie, ob das Förderprogramm TFK für Sie geeignet ist. In diesem Fall wird ein Kontakt zu den entsprechenden Fachkollegen hergestellt. Sollte das Programm TFK nicht für Ihr Projekt geeignet sein, berät Sie der Förderlotse Bayern zu alternativen Förderprogrammen.

Sie dürfen mit dem Projekt starten, sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt. In Ausnahmefällen kann nach Absprache eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko bewilligt werden. 

Von einer ersten Beratung bis zum Start des Vorhabens vergehen etwa 6-9 Monate. Dieser hier genannte Zeitraum hängt jedoch stark von den bereits getätigten Vorbereitungen ab (Exposé, Skizze, Angebote einholen) und soll nur als grobe Orientierung dienen. 

Sie können mindestens zweimal pro Jahr Mittel abrufen. Hierzu sind Unterlagen einzureichen, die die entsprechenden Kosten bei Ihnen belegen. Im Regelfall werden während des Durchführungszeitraums 70 % der Fördersumme in Mittelabrufen ausgezahlt. Die bayerische Transformations- und Forschungsstiftung behält 30 % der Fördersumme zunächst ein und zahlt diese erst am Ende des Vorhabens nach der Prüfung des Verwendungsnachweises aus.

Das Programm TFK ist im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie durchgehend für die Antragstellung offen. Nach einer erfolgreich bewerteten Skizze werden Sie zur Einreichung eines Antrags aufgefordert.

Sie haben mehrere Wochen Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und die Unterlagen zusammenzustellen. Ihr zuständiger Mitarbeiter des Projektträgers Bayern informiert Sie über die Einzelheiten.

Finanzierung

Nein. Im Sinne eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit Steuergeldern ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bestehende Vorhaben, die ggf. durch andere Förderungen unterstützt werden, müssen gegen das beantragte TFK-Projekt inhaltlich klar abgegrenzt werden.

Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie müssen prüffähig belegen, dass Sie den Eigenanteil der entstehenden Investitionskosten finanzieren können, beispielsweise durch Kontoauszüge oder Darlehenszusagen.  Begleitend zum Antrag sind unter anderem Gewinn- und Verlustrechnungen sowie eine zukunftsorientierte Liquiditätsplanung vorzulegen.

Ja. Alle Anfragen, Skizzen, Anträge und sämtliche Informationen, von denen wir im Verlauf des Vorhabens Kenntnis erlangen, werden von uns vertraulich behandelt.

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