Patente
20 Jahre Schutz für technische Erfindungen
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber oder der Inhaberin für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen. Patente sind somit entscheidend, um Innovationen und Ideen zu schützen und den Wettbewerb sowie die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Durch den Patentschutz können Inhaber oder Inhaberinnen ihre Technologien exklusiv nutzen und von ihren Investitionen profitieren. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers oder der -inhaberin ist es nicht gestattet, die patentierte Erfindung zu nutzen. Dies umfasst die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen oder den Import von durch das Patent geschützten Produkten sowie die Anwendung patentierter Verfahren.
Warum ein Patent?
Ein Patent bietet umfassenden Schutz für technische Erfindungen und ist besonders geeignet für bedeutende Innovationen mit hohem wirtschaftlichem Potenzial. Die Vorteile im Überblick:
- Effektiver Schutz Ihrer Erfindung: Ein erteiltes Patent gewährt ein exklusives Verbietungssrecht für bis zu 20 Jahre und schützt vor Nachahmung durch Dritte.
- Wirtschaftlicher Nutzen: Patente können verkauft, lizenziert oder als Grundlage für Kooperationen genutzt werden – sie stellen einen bedeutenden Vermögenswert dar.
- Wettbewerbsvorteil: Durch den Patentschutz kann ein technologischer Vorsprung gesichert und die Marktposition gestärkt werden. Die Aussicht auf Patentschutz motiviert außerdem zur Entwicklung neuer technischer Lösungen und stärkt die Innovationskraft eines Unternehmens.
- Internationale Schutzmöglichkeiten: Über das Patent Cooperation Treaty (PCT) oder das Europäische Patentamt (EPA) kann ein Patentschutz in mehreren Ländern gleichzeitig angestrebt werden.
Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster
| Patent | Gebrauchsmuster | |
| Schutzgegenstand | Technische und chemische Verfahren sowie Produkte | Nur Produkte, keine Verfahren |
| Prüfung | Umfassende amtliche Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit | Keine umfassende Prüfung, nur formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen |
| Laufzeit | Maximal 20 Jahre | Maximal 10 Jahre |
| Kosten | Höher als beim Gebrauchsmuster, da umfassende Prüfungen erforderlich sind | Geringer als beim Patent |
| Neuheitsschonfrist | Keine | 6 Monate |
Schutzvoraussetzungen für Patente
Um ein Patent zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Neuheit: Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der Erfindung weltweit öffentlich zugänglich waren.
- Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss sich in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben und darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf einem gewerblichen Gebiet herstell- oder benutzbar sein.
Was Sie vor Ihrer Patentanmeldung wissen müssen
- Patentfähigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Erfindung technisch, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Bevor Sie ein Patent anmelden, ist es wichtig, gründlich zu recherchieren, ob Ihre Erfindung wirklich neu ist und keine bestehenden Schutzrechte verletzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie in einem kostenlosen Erstberatungstermin bei der optimalen Nutzung von öffentlich zugänglichen Patentrecherchedatenbanken (DEPATISnet, Espacenet) unterstützen, indem wir hierfür gemeinsam eine individuell Recherchestrategie entwickeln.
- Kosten und Fördermöglichkeiten: Berücksichtigen Sie, dass die Kosten für die Anmeldung und die Aufrechterhaltung des Patents je nach Anzahl der Länder, in denen Sie Schutz wünschen, stark variieren können. Denken Sie außerdem an den zeitlichen Aufwand, den eine Patentanmeldung bis zur Erteilung mit sich bringen kann (ca. drei bis fünf Jahre). Informieren Sie sich über etwaige Fördermöglichkeiten für Ihre Patentanmeldung – auch hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerne.
- Anmeldung: Die Anmeldung einer Erfindung zum Patent bei einem Amt wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) muss eine umfassende Beschreibung der Erfindung enthalten, die einen Fachmann in die Lage versetzt, sie nachzuvollziehen und auszuführen. Hierbei kann Ihnen ein Patentanwalt oder eine Patentanwältin helfen, Ihre Erfindung korrekt zu beschreiben und rechtlich abzusichern. Zur Klärung patentrechtlicher Fragen werden kostenlose Erstberatungen durch die Patentanwaltschaft vom Patentzentrum Bayern organisiert. Diese finden jede Woche Donnerstag statt. Termine hierfür können über unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vereinbart werden (+49 911 20671-939).
- Prüfung & Erteilung: Das DPMA prüft die Patentfähigkeit, wenn ein gebührenpflichtiger Prüfungsantrag gestellt wird. Bei einem positiven Ausgang des Patentverfahrens steht am Ende (nach i.d.R. drei bis fünf Jahren) die Patenterteilung.
Wesentliche Punkte einer Patentanmeldung
- Anmeldung: Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA, EPA oder WIPO.
- Priorität: Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung kann Priorität für weitere Anmeldungen in anderen Ländern beansprucht werden.
- Veröffentlichung: 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Patentanmeldung veröffentlicht, und der Inhalt wird öffentlich zugänglich.
Wo melde ich mein Patent an?
Ein Patent ist territorial begrenzt, das bedeutet, dass der Schutz nur in den Ländern gilt, in denen das Patent angemeldet und erteilt wurde. Es gibt verschiedene Ämter, bei denen Sie Ihr Patent anmelden können, je nachdem, in welchen Ländern Sie Schutz wünschen:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Patentschutz in Deutschland
- Europäisches Patentamt (EPA): für Patentschutz in mehreren europäischen Ländern
Nach der Erteilung zerfällt das europäische Patent in nationale Patente in den benannten Staaten oder alternativ können Sie auch ein Einheitspatent beantragen. - World Intellectual Property Organization (WIPO): für internationale Patentanmeldungen über den Patent Cooperation Treaty (PCT)
Dies ermöglicht es, in mehreren Ländern gleichzeitig Patentschutz zu beantragen und verschafft dem Anmelder oder der Anmelderin mehr Bedenkzeit bei der Auswahl der Zielländer.
Das Patentzentrum Bayern bietet umfassende Beratung, wie Sie den optimalen Patentschutz für Ihre Erfindung erreichen können. Je nach Zielmarkt und Budget können Sie entscheiden, ob eine nationale, europäische oder internationale Anmeldung sinnvoll ist.
Patentschutz – was nun?
Zur wirtschaftlichen Verwertung nach der Erteilung eines Patents können Eigenverwertung, Kooperationen oder Lizenzierung in Frage kommen. Im Falle einer Patentverletzung durch Dritte ist es außerdem wichtig, diese Verletzungen aufzudecken und Maßnahmen zur Durchsetzung des Patents zu ergreifen, um die eigenen Rechte zu schützen.
Ein erteiltes Patent ist nicht nur ein Schutzrecht, sondern auch ein strategisches Instrument zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung Ihrer Innovationskraft. Damit Sie den vollen Nutzen aus dem Patentsystem ziehen können, bietet das Patentzentrum Bayern verschiedene unterstützende Services an:
Patentüberwachung: Bleiben Sie informiert über neue Schutzrechte in Ihrem Technologiebereich oder Neuanmeldungen der wichtigsten Wettbewerber. Durch gezielte Überwachung nationaler und internationaler Patentdatenbanken können Sie frühzeitig auf Entwicklungen im Markt reagieren und potenzielle Konflikte erkennen. Verfolgen Sie gezielt die Aktivitäten Ihrer Mitbewerber im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und sichern Sie sich so einen Wissensvorsprung.
Patentanalysen: Nutzen Sie professionelle Analysen zur Bewertung Ihrer eigenen Schutzrechte oder zur Einschätzung der Patentlandschaft Ihrer Wettbewerber. So lassen sich Innovationspotenziale identifizieren und strategische Entscheidungen fundiert treffen. Durch die Auswertung von Patentdaten lassen sich technologische Entwicklungen frühzeitig erkennen – ein wertvoller Vorteil für Ihre Innovationsstrategie.
Beratung und Schulung: Das Patentzentrum Bayern unterstützt Sie mit individuellen Beratungsgesprächen, Workshops und Schulungen rund um die Themen Patentrecherche, Schutzrechtsstrategie und Fördermöglichkeiten. Da eine Erfindung nach Ablauf des Patentschutzes frei genutzt werden kann, ist es essenziell, kontinuierlich Innovationen und bestehende Ideen weiterzuentwickeln, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine nachhaltige Patentstrategie kann dabei helfen, das volle Potenzial von Erfindungen auszuschöpfen und ihre wirtschaftliche Ausbeutung zu maximieren. Hierbei kann der Bereich Innovationsmanagement von Bayern Innovativ die Leistungen des Patentzentrum Bayern ergänzen.
Wie kann das Patentzentrum Bayern bei der Patentierung unterstützen?
Das Patentzentrum Bayern bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um Sie bei der Patentierung zu unterstützen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung rund um die Themen Patentrecherche, Förderprogramme und Erfindererstberatung oder rufen Sie uns an, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
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