Gebrauchsmuster

Das "kleine" Patent

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das – ähnlich wie ein Patent – technische Erfindungen schützt. Es wird oft als "kleines Patent" bezeichnet und bietet einen schnelleren und kostengünstigeren Schutz für technische Erfindungen. Gebrauchsmuster sind besonders geeignet für kleinere Erfindungen oder Verbesserungen bestehender Produkte und gelten für eine Schutzdauer von 10 Jahren. 

Warum ein Gebrauchsmuster? 

Ein Gebrauchsmuster bietet mehrere Vorteile: 

  • Schnelle Anmeldung: Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist in der Regel schneller als die eines Patents, da keine umfassende Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit für die Eintragung erfolgen muss. 
  • Neuheitsschonfrist: Ein wesentlicher Vorteil des Gebrauchsmusterschutzes ist die Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Dies bedeutet, dass Erfinderinnen und Erfinder, auch wenn Sie ihre Erfindung bereits öffentlich gemacht haben, dennoch innerhalb von sechs Monaten den Schutz durch ein Gebrauchsmuster beanspruchen können. Beispiele für solche Vorveröffentlichungen können Präsentationen auf Messen, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder die Vorstellung der Erfindung auf einer Konferenz sein. 
  • Kostenersparnis: Die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Gebrauchsmusters sind geringer als bei einem Patent. 

Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster

  Gebrauchsmuster Patent
Schutzgegenstand Nur Produkte, keine Verfahren Technische und chemische Verfahren sowie Produkte
Prüfung Keine umfassende Prüfung, nur formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen Umfassende amtliche Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
Laufzeit Maximal 10 Jahre Maximal 20 Jahre
Kosten Geringer als beim Patent Höher als beim Gebrauchsmuster, da umfassende Prüfungen erforderlich sind
Neuheitsschonfrist 6 Monate Keine

Schutzvoraussetzungen für Gebrauchsmuster

Auch wenn ein Gebrauchsmuster vom Patentamt nicht geprüft wird, sollten folgende Kriterien erfüllt sein, um einen sicheren Schutzstatus zu gewährleisten:  

  1. Neuheit: Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der Erfindung weltweit öffentlich zugänglich waren. 
  2. Erfinderische Leistung: Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Leistung beruhen, die über den Stand der Technik hinausgeht. 
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf einem gewerblichen Gebiet herstell- oder benutzbar sein. 

Wichtige Punkte vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters 

Bevor Sie ein Gebrauchsmuster anmelden, sollten Sie folgende Schritte beachten:  

  1. Recherche: Prüfen Sie, ob Ihre Erfindung neu ist und keine bestehenden Schutzrechte verletzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gerne in einem kostenfreien Erstberatungstermin bei der Recherche und bei der Entwicklung einer individuellen Recherchestrategie in den geeigneten Patentdatenbanken. 
  2. Anmeldung: Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) muss eine Beschreibung der Erfindung enthalten. Hierbei kann Ihnen ein Patentanwalt oder eine -anwältin helfen, Ihre Erfindung korrekt zu beschreiben und rechtlich abzusichern. Zur Klärung patentrechtlicher Fragen werden kostenlose Erstberatungen durch die Patentanwaltschaft vom Patentzentrum Bayern organisiert. Diese finden jeden Donnerstag statt und Termine hierfür können über unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vereinbart werden (+49 911 20671-939). 

Wo gilt der Gebrauchsmusterschutz?

Ein Gebrauchsmuster ist ein nationales Schutzrecht, das bedeutet, dass der Schutz nur in den Ländern gilt, in denen das Gebrauchsmuster angemeldet und eingetragen wurde. Es gibt keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung, und nicht alle Länder bieten die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes an. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz keinen Gebrauchsmusterschutz. 

In Deutschland können Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Der Schutz gilt dann nur innerhalb Deutschlands. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen möchten, müssen Sie in jedem Land eine separate Anmeldung vornehmen. 

Für den internationalen Schutz gibt es keine einheitliche Gebrauchsmusteranmeldung wie beim Patent. Sie können jedoch die Priorität Ihrer deutschen Anmeldung innerhalb von 12 Monaten in zahlreichen Staaten beanspruchen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums die gleiche Erfindung in anderen Ländern anmelden können und dabei das Anmeldedatum der deutschen Anmeldung als Prioritätsdatum nutzen. 

Gebrauchsmusterschutz nachhaltig nutzen 

Ein eingetragenes Gebrauchsmuster bietet schnellen und kostengünstigen Schutz für technische Erfindungen – doch sein volles Potenzial entfaltet sich erst durch eine gezielte und nachhaltige Nutzung. So wird der Gebrauchsmusterschutz nicht nur zur rechtlichen Absicherung, sondern auch zu einem wertvollen Bestandteil Ihrer Innovations- und Wettbewerbsstrategie. Das Patentzentrum Bayern unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Services: 

  • Überwachung technischer Schutzrechte: Behalten Sie relevante Entwicklungen im Blick. Durch die gezielte Überwachung von technischen Schutzrechten können Sie frühzeitig erkennen, ob ähnliche Schutzrechte angemeldet werden, und gegebenenfalls rechtzeitig reagieren. Erhalten Sie Einblicke in die Schutzrechtsaktivitäten Ihrer Mitbewerber und identifizieren Sie mögliche Handlungsfelder für Ihre eigene Entwicklung. 
  • Technologieanalysen: Nutzen Sie Auswertungen bestehender Patente und Gebrauchsmuster, um technologische Trends zu erkennen und Ihre Innovationsstrategie gezielt auszurichten. 
  • Beratung und Schulung: Das Patentzentrum Bayern bietet individuelle Beratungstermine sowie Schulungen zu Themen wie Recherchestrategien, Schutzrechtsmanagement und Fördermöglichkeiten an. 

Wie kann das Patentzentrum Bayern bei der Gebrauchsmusteranmeldung unterstützen? 

Das Patentzentrum Bayern bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um Sie bei Fragen rund um das Gebrauchsmuster zu unterstützen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung rund um die Themen Recherche, Förderprogramme und Erfindererstberatung oder rufen Sie uns an, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. 

Ihr Kontakt

Wolfgang Petsch
+49 911 20671-925
Patente & CE, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Katrin Wägemann
+49 911 20671-922
Patente & CE, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt von Abelina Ellert
Abelina Ellert
+49 911 20671-934
Patente & CE, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg